Beschlussvorlage - 01/BV/048/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Mit Beschluss 01/BV/748/2017 hat die Stadtvertretung Altentreptow ein Entgelt von 5€/lfd. Meter/jährlich  für Leitungsrechte Windenergie beschlossen.  eine einheitliche Vorgehens-weise auch für alle anderen privaten Leitungsrechte z.B. Photovoltaikanlagen u. ä. analog ein Entgelt festzulegen.

 

Vorschlag der Verwaltung wäre, die 5 €/lfd. Meter/jährlich auch auf alle anderen Leitungsrechte anzuwenden. Damit  würde eine einheitliche Vorgehensweise gewährleistet. Das Gleichheitsgebot  und der Angemessenheitsgrundsatz sind zu beachten

 

Die Festlegung eines Entgeltes für Leitungsrechte ist eine privatrechtliche Regelung. Das „ob“ und „wie“ liegt im  Verantwortungsbereich der Stadt Altentreptow als Eigentümer der Grundstücke.  Gemäß § 22 KV M-V obliegt die Entscheidung der Stadtvertretung.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt unter Beachtung des Gleichheitsgebotes und des Angemessenheitsgrundsatzes ein Entgelt von 5 €/lfd. Meter/jährlich für alle Leitungsrechte, die nicht den Duldungspflichten nach den allgemeinen Versorgungsbedingungen für Elektrizität, Gas, Wasser, Fernwärme unterliegen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2019:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

 

 

Bezeichnung:

Erträge aus Entgelte für Leitugsrechte

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

bisher angeordnete Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

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