Beschlussvorlage - 01/BV/048/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Leitungsrechte Photovoltaikanlagen u.ä.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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16.10.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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22.10.2019
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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05.11.2019
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Mit Beschluss 01/BV/748/2017 hat die Stadtvertretung Altentreptow ein Entgelt von 5€/lfd. Meter/jährlich für Leitungsrechte Windenergie beschlossen. eine einheitliche Vorgehens-weise auch für alle anderen privaten Leitungsrechte z.B. Photovoltaikanlagen u. ä. analog ein Entgelt festzulegen.
Vorschlag der Verwaltung wäre, die 5 €/lfd. Meter/jährlich auch auf alle anderen Leitungsrechte anzuwenden. Damit würde eine einheitliche Vorgehensweise gewährleistet. Das Gleichheitsgebot und der Angemessenheitsgrundsatz sind zu beachten
Die Festlegung eines Entgeltes für Leitungsrechte ist eine privatrechtliche Regelung. Das „ob“ und „wie“ liegt im Verantwortungsbereich der Stadt Altentreptow als Eigentümer der Grundstücke. Gemäß § 22 KV M-V obliegt die Entscheidung der Stadtvertretung.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt unter Beachtung des Gleichheitsgebotes und des Angemessenheitsgrundsatzes ein Entgelt von 5 €/lfd. Meter/jährlich für alle Leitungsrechte, die nicht den Duldungspflichten nach den allgemeinen Versorgungsbedingungen für Elektrizität, Gas, Wasser, Fernwärme unterliegen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
