Beschlussvorlage - 01/BV/042/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Am 29. Juni 2019 trat die neue Verordnung über die Entschädigung der in den Gemeinden, Landkreisen, Ämtern und Zweckverbänden  ehrenamtlich Tätigen (Entschädigungs-verordnung – EntschVO M-V)  in Kraft.

 

In der Begründung zur Neufassung heißt es: „ Eine weitere spürbare Erhöhung der Höchstsätze für die funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung bei allen kommunalen Ehrenämtern ist zum jetzigen Zeitpunkt geboten, um die Beträge den gestiegenen Lebenshaltungskosten und Bürokratieaufwendungen anzupassen sowie weiter  und verstärkt Anreize zu setzen, dass sich weiterhin viele qualifizierte Personen für ehrenamtliche Tätigkeiten bewerben.“

 

In den §§ 9- 11 der Hauptsatzung der Stadt Altentreptow  sind die Entschädigung geregelt. Der Vorlage ist eine Anlage  beigefügt, in der die alten Regelung der neuen Regelung zu den Höchstsätzen gegenübergestellt werden.

 

Die Entschädigungsverordnung enthält im § 14 Abs. 4 eine gänzlich neue Regelung.  Demnach können Mitglieder der Gemeindevertretungen, die keine funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung erhalten  zusätzlich zur sitzungsbezogenen Aufwandsentschädigung einen monatlichen Sockelbetrag erhalten.

 

Die in der Verordnung zugelassenen Aufwandsentschädigungen sind Höchstbeträge.

 

Die Änderung der Höhe der Entschädigung  in den §§ 9 - 11 der Hauptsatzung kann nur in Form einer Satzungsänderungen erfolgen. Für die Beschlussfassung ist gemäß § 22 KV M-V die Stadtvertretung zuständig

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die 4. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Altentreptow in der vorliegenden Fassung.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2019:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

1.1.1.04.50130000

 

Bezeichnung:

Gremien – Entschädigung Vertretungs-

und Ausschussmitglieder

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

 

Haushaltsmittel:

 

verbrauchte Mittel:

 

verbrauchte Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

Die Satzungsänderung tritt zum 01.01.2020 in Kraft. Im Haushaltsplan 2020 wird die Entschädigung vollumfänglich eingeplant.

 

 

 

 

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Anlagen

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