Beschlussvorlage - 01/BV/016/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sach- und Rechtslage:

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat in öffentlicher Sitzung am 22.01.2019 den Entwurf der Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 „Biogasanlage Thalberg“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB in der Fassung vom Dezember 2018 beschlossen und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Planentwurf nebst Begründung lag in der Zeit vom 25.02.2019 bis 29.03.2019 zu jedermann Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Amt Treptower Tollensewinkel, Bauamt, Waldstraße 11, 17091 Tützpatz während der Dienstzeiten öffentlich aus. Darüber hinaus war die Einsichtnahme im Internet auf der Homepage des Amtes Treptower Tollensewinkel unter https://www.altentreptow.de/Amt-Gemeinden/Stadt-Altentreptow/Bekanntmachungen möglich. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind in dieser Zeit nicht eingegangen.

Parallel erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 22.02.2019.

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Stadt vorzulegen.

Die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 der Stadt Altentreptow „Biogasanlage Thalberg“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ist im Ergebnis des durchgeführten Abwägungsverfahrens gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung ist die Satzung ortsüblich bekannt zu machen und erlangt damit Rechtskraft.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:

 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

  1. Die Aufhebung des vorhabenbezogenen  Bebauungsplans Nr. 15 der Stadt Altentreptow „Biogasanlage Thalberg“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB wird mit der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung vom Juli 2019 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2019 gebilligt.

 

  1. Der Satzungsbeschluss der Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 der Stadt Altentreptow „Biogasanlage Thalberg“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Im Haushaltsjahr 2019:

 

   Nein

 

   Ja 

 

in Folgejahren:

 

Nein                Ja  

 

                             einmalig    

                             jährlich wiederkehrend

Finanzielle Mittel stehen:

planmäßig zur Verfügung unter:

 

Produktsachkonto:

5.1.1.00.56250000

 

Bezeichnung:

Sachverst., Gerichts- u.ä. Aufwendungen (Planungsleistungen f. B- u. F-Pläne)

 

nicht zur Verfügung (Deckungsvorschlag)

 

Produktsachkonto:

 

 

     Bezeichnung:

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

      Verfügung

Haushaltsmittel:

14.000,00 €

Haushaltsmittel:

 

verbrauchte Mittel:

147,56 €

verbrauchte Mittel:

 

Maßnahmesumme:

999,60 €

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

12852,84

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

 

 

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Anlagen

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