24.09.2019 - 12 Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ...

Beschluss:
abgelehnt
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Wortprotokoll

Herr Friese und Frau Rienitz rücken vom Tisch ab und zeigen ihr Mitwirkungsverbot an.

 

 

Herr Kraft beantragt im Namen der CDU namentliche Abstimmung.

 

 

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Beschluss

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:

 

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

  1. Die Aufhebung des vorhabenbezogenen  Bebauungsplans Nr. 15 der Stadt Altentreptow „Biogasanlage Thalberg“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB wird mit der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) in der vorliegenden Fassung vom Juli 2019 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2019 gebilligt.

 

  1. Der Satzungsbeschluss der Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 15 der Stadt Altentreptow „Biogasanlage Thalberg“ im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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Abstimmungsergebnis

dafürdagegenEnthaltungen

 

Thomas KraftHeiko WernerGerhard Quast

Henning SchrammDr. med. Norbert Müller-Sundt

Silva KeitschMirko Renger

Annerose KeilholtzChristian Sorge

Roman Krepelin

Wolfgang Clasen

Anette Beutler

Franziska Renger

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

15

Stimmberechtigt:

15

Ja-Stimmen:

  4

Nein-Stimmen:

  8

Stimmenthaltungen:

  1

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

  2   Herr Friese, Frau Rienitz

 

Die Beschlussvorlage ist abgelehnt.

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage