Beschlussvorlage - 01/BV/018/2019
Grunddaten
- Betreff:
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vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 der Stadt Altentreptow "An der Tonkuhle"
hier: Beratung und Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) und der Öffentlichkeit (§3 Abs. 2 BauGB) sowie Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Kevin Holz
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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21.08.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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10.09.2019
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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24.09.2019
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Sachverhalt
Sach- und Rechtslage:
Nach Beschluss der Stadtvertretung der Stadt Altentreptow vom 18.12.2018 erfolgte die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Auslegungszeitraum vom 25.02.2019 bis einschließlich 29.03.2019 bzw. die Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 22.02.2019.
Darüber hinaus war die Einsichtnahme im Internet unter http://www.altentreptow.de/Amt-Gemeinden/Stadt-Altentreptow/Bekanntmachungen möglich. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind in dieser Zeit nicht eingegangen.
Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.
Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Stadt vorzulegen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist im Ergebnis des durchgeführten Abwägungsverfahrens und nach der Ausfertigung des Durchführungsvertrages gemäß § 10 Abs. 1 BauGB im Vernehmen mit § 12 BauGB als Satzung zu beschließen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
Ergänzend ist der in Kraft getretene vorhabenbezogene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in das Internet einzustellen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.
- Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
- Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 24 „An der Tonkuhle“ der Stadt Altentreptow wird mit der Planzeichnung Teil A, dem Text Teil B sowie dem Vorhaben- und Erschließungsplan in der vorliegenden Fassung vom Juli 2019 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2019 gebilligt.
- Der Satzungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 24 „An der Tonkuhle“ der Stadt Altentreptow ist ortsüblich bekannt zu machen. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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284,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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696,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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766,3 kB
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