21.08.2019 - 16 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 24 der Stad...

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Wortprotokoll

Herr Korth fragt nach, inwieweit die Naturschutzbelange berücksichtigt wurden.

 

Herr Ledermann erläutert dazu, dass die Baufeldfreimachung nicht vor Ende diesen Jahres möglich ist. Der Eigentümer wird die Einhaltung des Bundesnaturschutzgesetzes wahren.  Bei der Gehölzbeseitigung ist auch ein wesentlicher Erhalt im Norden vorgesehen, aber es müssen auch einige Bäume weichen. Ausgleichsmaßnahmen werden in diesem Bereich erbracht.

 

Ja-Stimmen:6

Nein-Stimmen:-

Enthaltungen:-

Mitwirkungsverbot:-

 

Der Bauausschuss empfiehlt die Beschlussfassung durch die Stadtvertretung.

 

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Beschluss

 

 

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Abstimmungsergebnis

 

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Anlagen zur Vorlage