Beschlussvorlage - 36/BV/180/2019

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom

13. Juli 2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Mit der Haushaltssatzung werden

-          im Ergebnisplanordentliche Erträge auf890.360 €                            ordentliche Aufwendungen auf                                          954.740 €

Entnahmen aus Rücklagen    5.750 €

-          im Finanzplanordentliche Einzahlungen auf839.800 €                                          ordentliche Auszahlungen auf                                          883.390 €                                          Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                            126.250 €                                          Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                              90.100 €                                          Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus                                                                                                  Finanzierungstätigkeit auf                                                            7.440 €             

festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß

§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf 356.600 €

 

Mit der Haushaltssatzung werden im Stellenplan  2,01  VzÄ ausgewiesen.

 

Als Hebesätze werden beschlossen:Grundsteuer A300 v.H.

Grundsteuer B350 v.H.                                                                                    Gewerbesteuer                                          320 v.H.

 

 

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Anlagen

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