Beschlussvorlage - 36/BV/180/2019
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Gemeinde Tützpatz für das Haushaltsjahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Hauptausschuss der Gemeinde Tützpatz
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Tützpatz
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Entscheidung
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12.03.2019
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom
13. Juli 2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Ergebnisplanordentliche Erträge auf890.360 € ordentliche Aufwendungen auf 954.740 €
Entnahmen aus Rücklagen 5.750 €
- im Finanzplanordentliche Einzahlungen auf839.800 € ordentliche Auszahlungen auf 883.390 € Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 126.250 € Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 90.100 € Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 7.440 €
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß
§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf 356.600 €
Mit der Haushaltssatzung werden im Stellenplan 2,01 VzÄ ausgewiesen.
Als Hebesätze werden beschlossen:Grundsteuer A300 v.H.
Grundsteuer B350 v.H. Gewerbesteuer 320 v.H.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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34,4 kB
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36,2 kB
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335,4 kB
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11 kB
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3,1 MB
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