Beschlussvorlage - 01/BV/870/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Am 02.10.2018 übergaben die Fraktionen der CDU, Die Linke und Herr H.J. Rienitz dem Stadtvertretervorsteher Herrn Bengelsdorf einen gemeinsamen Antrag mit folgendem Titel:  „Maßnahmen zur Gestaltung des Klosterbergs in 2019“. Der Antrag wurde als Anlage beigefügt.

 

Sollte der Antrag mehrheitlich befürwortet werden, sind  die im Antrag  dargestellten  Maßnahmen in den Haushalt  der Stadt Altentreptow für das Haushaltsjahr 2019 aufzunehmen und finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

 

Gemäß § 31 Abs. 2 KV M-V müssen Anträge, durch die der Stadt Mehraufwendungen bzw. Mehrauszahlungen entstehen, bestimmen, wie die zur Deckung erforderlichen Mittel aufzubringen sind, d. h. ein Vorschlag zur Finanzierung muss dem Antrag beigefügt werden.

 

Wird auf einen ohne Finanzierungsvorschlag vorgelegten Antrag ein Beschluss gefasst, ist der bereits formell rechtswidrig zustande gekommen, ohne dass es auf die materielle Unvereinbarkeit mit Haushaltsgrundsätzen ankäme.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt, dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen der CDU, Die Linke und Herr H.J. Rienitz vom 02.10.2018

 

- Maßnahmen zur Gestaltung des Klosterbergs in 2019 -

 

stattzugeben.

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Anlagen

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