Beschlussvorlage - 01/BV/896/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die imposante und stadtprägende Villa steht schon lange leer. Seit Jahren hofft die Stadt, einen potenziellen Bauherren zu finden, der alle erforderlichen Auflagen des denkmalgeschützten Hauses umsetzen kann und will.

An der Erhaltung und Nutzung, der im frühen 19. Jh. außerhalb der Stadtmauer errichtete ehem. Gaststätte, besteht aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse. Das Gebäude ist bedeutend für die Stadt. Der Denkmalwert erstreckt sich somit auf das Äußere und Innere des Gebäudes.

Jetzt hat sich eine junge Familie gefunden, die das Grundstück erworben hat und dieses Gebäude mit allen Auflagen umbauen möchte.

Das Gebäude in der Demminer Str. 38 ist ein Einzeldenkmal im Sinne § 2 des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Die Liegenschaft befindet sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Altstadtkern Altentreptow.

Die Eigentümer möchten das Gebäude sanieren und haben einen Antrag auf Bereitstellung

von Fördermitteln gestellt. Es soll eine Fassadensanierung (Putz und Stuck), Fassade Malen und eine Dacherneuerung vorgenommen werden.

Nach Prüfung durch die BIG Städtebau GmbH wird eine Förderung in Höhe von

pauschal 60 % der förderfähigen Kosten, im Rahmen einer kleinteiligen Sanierung und gerade in Bezug auf die Bedeutung für die Stadt, vorgeschlagen. Nach Abzug der nicht förderfähigen Kosten betragen die förderfähigen Kosten  169.035,10 € und einer Kappung der Förderobergrenze auf 110.602,50 € ergibt sich ein Förderbetrag von 66.361,50 €, vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch das Landesförderinstitut.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertreter beschließen den Förderantrag, mit einer Fördersumme von 66.361,50 €, anzunehmen.

 

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