Beschlussvorlage - 01/BV/890/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 der Stadt Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schulen, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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13.12.2018
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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18.12.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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20.12.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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09.01.2019
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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22.01.2019
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der zuletzt gültigen Fassung hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Stadtvertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen
Mit der Haushaltssatzung werden für das Haushaltsjahr 2019
-im Ergebnisplan
ordentliche Erträge auf 10.590.850 EUR
ordentliche Aufwendungen auf 12.301.450 EUR
Entnahmen aus Rücklagen 1.710.600 EUR
-im Finanzplan
ordentliche Einzahlungen auf 10.152.200 EUR
ordentliche Auszahlungen auf 11.255.450 EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.808.200 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 3.151.800 EUR
Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 153.000 EUR
Kreditaufnahmen für Investitionen auf 2.617.900 EUR
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß
§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf 2.835.100 EUR
Mit der Haushaltssatzung werden im Stellenplan 67,605 VzÄ ausgewiesen.
Als Hebesätze werden beschlossen:
Grundsteuer A350 v.H.
Grundsteuer B350 v.H.
Gewerbesteuer330 v.H.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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