Beschlussvorlage - 01/BV/890/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der zuletzt gültigen Fassung hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die Stadtvertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen

 

Mit der Haushaltssatzung werden für das Haushaltsjahr 2019

-im Ergebnisplan   

ordentliche Erträge auf                                                                                                  10.590.850 EUR

ordentliche Aufwendungen auf                                                                      12.301.450 EUR

       Entnahmen aus Rücklagen                                                                                    1.710.600 EUR

      -im Finanzplan

ordentliche Einzahlungen auf  10.152.200 EUR

ordentliche Auszahlungen auf                                                                                    11.255.450 EUR

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                                           1.808.200 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                                              3.151.800 EUR

Saldo der Ein- u. Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf     153.000 EUR

Kreditaufnahmen für Investitionen auf  2.617.900 EUR

festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß

§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf  2.835.100 EUR

Mit der Haushaltssatzung werden im Stellenplan  67,605  VzÄ ausgewiesen.

Als Hebesätze werden beschlossen:

Grundsteuer A350 v.H.

Grundsteuer B350 v.H.

Gewerbesteuer330 v.H.

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die in der Anlage beigefügte Haushaltssatzung 2019 mit der zugrundeliegenden Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2019.

 

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Anlagen

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