Beschlussvorlage - 01/BV/859/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Verordnung über Ehrungen, Jubiläen und Repräsentationsaufgaben (Ehrenordnung) der Stadt Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schulen, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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30.08.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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18.09.2018
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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02.10.2018
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Zwei Entwürfe der Verordnung über Ehrungen, Jubiläen und Repräsentationsaufgaben wurden bereits in den Fachausschüssen im April und im Juni 2018 mit den Vorlagennummern 01/BV/820/2018 sowie 01/BV/829/2018 beraten.
Die Stadtvertretung hat am 03.07.2018 die Ehrenordnung an die Verwaltung zurück-verwiesen.
Ausschlaggebend hierfür war die von der Verwaltung gestrichene Formulierung, welche seitens des KSA eingebracht und empfohlen wurde: „Die im Rahmen dieser Verordnung vorzunehmenden Ehrungen werden nur bei Bürgern und Bürgerinnen sowie natürlichen und juristischen Personen ausgesprochen und wahrgenommen, die der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, insbesondere im Hinblick auf die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und die Rechtsstaatlichkeit nicht entgegen gewirkt haben.“
Die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises MSE hat auf Anfrage zu dieser Formulierung Folgendes mitgeteilt:
„Sofern es sich bei der Ehrenordnung nur um die Geburtstage und Ehejubiläen handelt, so sollte der Passus entfallen. Diese Jubiläen haben nichts mit dem Verhalten der Person zu tun, sondern mit dem Erreichen der Geburtstage und Ehejubiläen. Für den Fall, dass weitere Ehrungen (Ehrenbürger) in dieser Ehrenordnung vorgesehen sind, empfehle ich Ihnen einen Passus beispielsweise wie folgt aufzunehmen:
„Strafbare Handlungen sowie Verstöße gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit führen zur Aberkennung des Ehrenbürgerrechts“.
Die Verleihung von Ehrenbürgerrechten ist nicht enthalten in der Ehrenordnung.
Auf eine erneute Rücksprache mit der Aufsichtsbehörde wurde auf die gemachte Aussage verwiesen, diese gelte auch für Repräsentationsaufgaben. Auch die Landesverordnung von
M-V nimmt hierauf keinen Bezug. Die Verwaltung sieht die Problematik in der Praktikabilität. Wie soll dieser Sachverhalt im Vorab geprüft werden. Derartige Daten stehen der Verwaltung nicht zur Verfügung. Auch unter dem Aspekt der Datenschutzgrund-verordnung wird dieser Passus seitens der Verwaltung sehr kritisch betrachtet.
Mit dem Erlass einer Ehrordnung gibt sich die Stadt Altentreptow eine eigene Rechtsnorm, die von der Verwaltung umzusetzen ist, d. h. die in der Ehrenordnung genannten Tatbestände müssen geprüft werden, bevor die Ehrung erfolgt!
Die Verwaltung empfiehlt den Passus: “die der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, insbesondere im Hinblick auf die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und die Rechtsstaatlichkeit nicht entgegen gewirkt haben“ nicht in die Ehrenordnung aufzunehmen, da dies nicht ohne erhöhten Verwaltungsaufwand prüfbar und rechtssicher für eine überörtliche Prüfung belegbar ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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212,1 kB
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