02.10.2018 - 14 Verordnung über Ehrungen, Jubiläen und Repräsen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 14
- Gremium:
- Stadtvertretung Altentreptow
- Datum:
- Di., 02.10.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Nach eingehender Diskussion zu dieser Vorlage stellt Herr Renger im Namen seiner Fraktion den Antrag, so wie die Verwaltung es vorgeschlagen hatte, den Passus …“der freiheitlich-demokratischen Grundordnung insbesondere im Hinblick auf die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und der Rechtsstaatlichkeit nicht entgegengewirkt haben …“ in die Präambel aufzunehmen.
Herr Bengelsdorf stellt den weitergehenden Antrag der Fraktion Altentreptower Wählergemeinschaft, die vorgenannte Formulierung in die Präambel aufzunehmen, zur Abstimmung:
Ja-Stimmen 8
Nein-Stimmen5
Enthaltungen3
Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.
Herr Bengelsdorf lässt über die geänderte Vorlage, mit dem stattgegebenen Antrag, die Formulierung in der Präambel aufzunehmen, abstimmen:
Herr Dr. Müller-Sundt beantragt im Namen der Fraktion Altentreptower Wählergemeinschaft namentliche Abstimmung:
Beschluss
Die Stadt Altentreptow beschließt die Verordnung über Ehrungen, Jubiläen und Repräsentationsaufgaben (Ehrenordnung) der Stadt Altentreptow mit folgender Änderung:
Die Präambel lautet wie folgt:
Die Stadt Altentreptow erlässt zur Ehrung von Bürgerinnen und Bürgern oder anderen Personen, die sich in besonderer Weise um das Wohl der Stadt Altentreptow oder ihrer Bürgerinnen und Bürger verdient gemacht sowie der freiheitlich-demokratischen Grundordnung insbesondere im Hinblick auf die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und der Rechtsstaatlichkeit nicht entgegen gewirkt haben und zur Auszeichnung von Institutionen, Einrichtungen, Betrieben oder Vereinen, eine Verordnung über Ehrungen, Jubiläen und Repräsentationsaufgaben.
Punkt 3 – Grundsätze - lautet wie folgt:
Die im Rahmen dieser Ordnung vorzunehmenden Ehrungen werden nur bei Bürgern und Bürgerinnen sowie natürlichen und juristischen Personen, die in der Stadt Altentreptow wohnhaft sind bzw. deren Geschäftssitz in Altentreptow ist , ausgesprochen und wahrgenommen.
Punkt 3 Abs. 1 gilt nicht für Ehrungen von Stadtbediensteten bzw. von Verabschiedungen von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.
Anstelle eines Blumenstraußes oder Grabgebindes kann ein Wertgutschein oder ein Präsent übergeben werden.
Abstimmungsergebnis
dafürdagegen Enthaltungen
Heiko WernerJana HoffmannThomas Kraft
Christiane PorwollikGabriele SchuringSilva Keitsch
Gerhard QuastAxel EnderAlexander Friese
Wolfgang ClasenHans-Jürgen Rienitz
Christian SorgeRoland Bengelsdorf
Dr. Norbert Müller-Sundt
Mirko Renger
Lucas Schönherr
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 17 |
davon anwesend: | 16 |
Stimmberechtigt: | 16 |
Ja-Stimmen: | 8 |
Nein-Stimmen: | 3 |
Stimmenthaltungen: | 5 |
Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V: | - |
Damit ist die Ehrenordnung mehrheitlich beschlossen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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