Beschlussvorlage - 06/BV/232/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Auf der letzten Sitzung am 11.07.2018 war die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung nicht gegeben, so dass die Vorlage 06/BV/226/2018 nur beraten werden konnte.

Die Vorlage 06/BV/232/2018 (gleicher Wortlaut wie Vorlage 06/BV/226/2018) wird daher heute zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

 

Mit Beschluss vom 02.11.2017 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Grapzow den Entwurf der 1. Änderung und Ergänzung der „Erweiterten Abrundungssatzung“ Kessin im vereinfachten Verfahren in der Fassung vom Oktober 2017 und den Entwurf der Begründung beschlossen, gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Behördenbeteiligung wurde durchgeführt.

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden. Die Unterlagen sind so aufgearbeitet worden, dass eine Blockabstimmung erfolgen kann. Vor der Durchführung der konkreten Abstimmung kann über ggf. strittige Punkte des jeweiligen Abwägungsvorschlages diskutiert werden.

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten der Satzung erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage der Satzung mit einer Stellungnahme der Gemeinde vorzulegen.

Die 1. Änderung und Ergänzung der „Erweiterten Abrundungssatzung“ Kessin im vereinfachten Verfahren ist als Satzung zu beschließen und gemäß § 10 Abs. 3 BauGB bekannt zu machen. Die zusammenfassende Erklärung entfällt.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

1.Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen.

 

2.Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

3.Die 1. Änderung und Ergänzung der „Erweiterten Abrundungssatzung“ Kessin im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2018 beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2018 gebilligt.

 

4.Der Beschluss der 1. Änderung und Ergänzung der „Erweiterten Abrundungssatzung“ Kessin ist ortsüblich bekanntzumachen. Die 1. Änderung und Ergänzung der „Erweiterten Abrundungssatzung“ Kessin ist mit der Begründung zu jedermann Einsicht bereit zu halten. Die zusammenfassende Erklärung entfällt.

 

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Anlagen

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