Beschlussvorlage - 01/BV/837/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Altentreptow "SO Einzelhandel Bahnhofstraße / Ecke Friedenstraße"
hier: Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) und der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Eckhard Heß
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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06.06.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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19.06.2018
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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03.07.2018
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat mit Beschluss vom 10.10.2017 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 21 „SO Einzelhandel Bahnhofstraße / Ecke Friedenstraße“ in der Fassung vom August 2017, den Entwurf der Begründung und den Entwurf des Umweltberichts gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung bzw. Behördenbeteiligung wurde durchgeführt.
Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in der als Anlage 1 beigefügten Abwägungstabelle aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 21 „SO Einzelhandel Bahnhofstraße / Ecke Friedenstraße“ und der Begründung lagen in der Zeit vom 06.12.2017 bis 12.01.2018 im Amt Treptower Tollensewinkel, Bauamt, Raum 01, Waldstraße 11, 17091 Tützpatz zu jedermanns Einsicht gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) aus. Zusätzlich konnten die Unterlagen unter http://www.altentreptow.de/stadt-altentreptow/bekanntmachungen.html eingesehen werden. In dieser Zeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Stadt vorzulegen.
Der Bebauungsplan Nr. 21 „SO Einzelhandel Bahnhofstraße / Ecke Friedenstraße“ ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
Ergänzend ist der in Kraft getretene vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 21 mit der Begründung in das Internet einzustellen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1) beschlossen.
- Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
- Der Bebauungsplan Nr. 21 „SO Einzelhandel Bahnhofstraße / Ecke Friedenstraße“ der Stadt Altentreptow wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2018 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2018 gebilligt.
- Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 21 „SO Einzelhandel Bahnhofstraße / Ecke Friedenstraße“ der Stadt Altentreptow ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
- Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung an die Darstellung des Bebauungsplans angepasst.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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231,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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247 kB
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