03.07.2018 - 10 Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Altentreptow "SO...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Gäste: Herr Meißner, Baukonzept Neubrandenburg
- Gremium:
- Stadtvertretung Altentreptow
- Datum:
- Di., 03.07.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:40
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Eckhard Heß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Renger
Die IHK weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass die Stadt Altentreptow über kein Einzelhandelskonzept verfügt. Daher die Bitte an die Verwaltung ein solches zu erarbeiten.
Die Verwaltung nimmt den Hinweis zur Kenntnis.
Frau Keitsch fragt, wer die Kosten für den B-Plan trägt?
Frau Ellgoth antwortet: Der Vorhabenträger.
Weiterhin fragt Frau Keitsch, ob keine Parkplätze geplant sind?
Sie hat in der Begründung gelesen, dass es darauf abzielt, eine verbrauchernahe und ausgewogene Versorgung der nicht motorisierten Bevölkerung zu gewährleisten.
Das ist doch kein Ausschlusskriterium für die anderen.
Herr Meißner, Baukonzept Neubrandenburg, antwortet, dass die Parkflächen mit Zufahrten als Ergänzung dargestellt sind.
Beschluss
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB bzw. der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1) beschlossen.
- Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
- Der Bebauungsplan Nr. 21 „SO Einzelhandel Bahnhofstraße / Ecke Friedenstraße“ der Stadt Altentreptow wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2018 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2018 gebilligt.
- Der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 21 „SO Einzelhandel Bahnhofstraße / Ecke Friedenstraße“ der Stadt Altentreptow ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
- Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung an die Darstellung des Bebauungsplans angepasst.
Anlagen zur Vorlage
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