Beschlussvorlage - 01/BV/841/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Gestaltung des Schulhofes der KGS Altentreptow- hier Ankauf und Abbruch der ehemaligen Schülergaststätte ( Dance Oase)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Hendrikje Kmietzyk
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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06.06.2018
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Erledigt
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Ausschuss für Schulen, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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07.06.2018
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Erledigt
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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12.06.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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19.06.2018
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Nach erfolgreicher Sanierung des Hauptgebäudes der KGS Altentreptow war die Stadt bemüht, über eine Beantragung von Fördermitteln auch den Schulhof umzugestalten.
Diese wurden der Stadt Ende 2017 zugesichert. Im ursprünglichen Förderantrag wurde die Fläche ohne die ehemalige Dance Oase beplant.
Im Januar 2018 eröffnete sich für die Stadt die Möglichkeit, das Grundstück (Flur 15, Flurstück 29/16), welches sich auf dem Schulgelände befindet, zu erwerben. Dies bedeutete eine Neuplanung für die zusätzlichen Flächen in Abstimmung mit der Verwaltung, der Schule und des Planers. Da für die Stadt und die Schule das Gebäude so nicht nutzbar ist, wurde ein überarbeiteter Förderantrag erneut eingereicht. Dieser beinhaltete folgende Punkte: Neugestaltung der zusätzlichen Flächen und Abbruch des Gebäudes.
Nach erster Prüfung durch den Fördermittelgeber wurde der Stadt mitgeteilt, dass Abbrüche nicht förderfähig sind. Somit muss die Stadt diese Kosten allein tragen. Da diese nicht in den Haushaltsplan 2018 aufgenommen werden konnten, müssen sie in den Nachtragshaushalt 2018 aufgenommen werden. Nach Angebotseinholung belaufen sich diese bei ca. 160.000 €.
Nur bei Aufnahme der Abbruchkosten in den Nachtragshaushalt 2018 kann der Ankauf erfolgen, da das bebaute Grundstück so nicht von der Stadt und der Schule genutzt werden kann.
