12.06.2018 - 9 Gestaltung des Schulhofes der KGS Altentreptow-...

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Wortprotokoll

Frau Ellgoth erläutert die Beschlussvorlage und weist darauf hin, dass der Beschluss für den Ankauf bereits vorliegt.

Die Verwaltung hat Angebote für den Abriss eingeholt, das günstigste liegt bei ca. 160.000 €.

 

Der Bauausschuss hat sich am 06.06.2018 mit der Vorlage befasst. Frau Ellgoth verliest den geänderten Beschlussvorschlag aus dem Bauausschuss.

Die Stadtvertreter beauftragen die Verwaltung, nach dem schon beschlossenen Ankauf der ehem. Schülergaststätte (Dance Oase), an einem Konzept zur eventuellen Umgestaltung/Ausbau zu einem Schulgebäude zu arbeiten. Nach dem Gebot der Sparsamkeit,

sind anfallende Kosten in den Nachtragshaushalt einzustellen.

Der Sozialausschuss hat sich am 07.06.2018 mit der Vorlage befasst und die Vorlage so wie eingereicht zur Beschlussfassung empfohlen.

Am 13.06.2018 tagt die Schulkonferenz und es erfolgt diesbeglich eine Anhörung.

 

Herr Renger teilt den Standpunkt der Wählergemeinschaft mit. Bevor abgerissen wird, sollten alle anderen Möglichkeiten zur Nutzung geprüft werden. Dabei darf man sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen, die notwendige Sorgfalt sollte man walten lassen und die Möglichkeiten sollten unter dem Sparsamkeitsgebot geprüft werden.

 

Frau Ellgoth schätzt ein, dass für die Leistungsphase 1-2 ca. 200 T€ bis 300 T€ Planungsleistungen für eine Nutzungsänderung anfallen werden.

 

Herr Quast schgt vor, dass sich ein ortsansässiger Planer den Komplex mal anschauen und eine grobe Kostenschätzung abgeben sollte.

 

Herr Bartl weist darauf hin, dass mindestens ein Statiker, der Brandschutz und die Raumgestaltung durch Fachplaner zu planen sind. 7 % der Bausummen werden für Planungsleistungen berechnet.

 

Herr Kraft fragt nach, ob die Änderungsvorschge aus dem Bauausschuss auch für den Finanzausschuss gelten sollen.

Herr Renger beantwortet die Frage mit Ja, und weist darauf hin, dass es sich hier um einen Änderungsantrag handelt.

 

Herr Kraft verweist auf das Sparsamkeitsprinzip und fragt nach, ob für den Unterrichtsablauf denn zusätzliche Räume benötigt werden, da die T12 auch noch genutzt wird und saniert werden müsste. Außerdem ist er der Auffassung, dass in 4 bis 5 Jahren eine neue Sporthalle benötigt wird und man lieber beseitigen als ausbauen sollte.

 

Herr Quast teilt mit, dass in keiner Weise die Sanierung des Schulhofes gefährdet werden darf. Abgerissen werden kann auch noch im nächsten Jahr. Es soll keine Detailplanung durchgeführt werden.

 

Frau Ellgoth teilt mit, dass die Schule klare Vorstellungen zur Nutzung des Schulhofes hat. Wenn kein Abriss erfolgen soll, dann gibt es auch keinen Ankauf. Teile des Schulhofes werden bei Abriss sicher zerfahren. Der eventuelle Abriss und die Schulhofsanierung sollten zeitgleich erfolgen.

 

 

 

 

Herr Schröder fragt nach, wie viele Angebote für den Abriss eingeholt wurden. Frau Ellgoth teilt mit, dass drei Angebote vorliegen. Die Verwaltung wollte die Abgeordneten und Ausschussmitglieder rechtzeitig über die Abrisskosten informieren. Es gibt eine hausinterne Anweisung, dass es keinen Ankauf gibt, wenn nicht abgerissen wird. In der Verwaltung hat aber niemand mit so hohen Abrisskosten gerechnet.

 

Herr Kraft fragt nach, ob es für die neue Fläche dann auch Fördermittel gibt. Diese Frage wird von der Verwaltung verneint.

 

Frau Rienitz fragt nach, ob mit dem Verkäufer noch einmal über den Kaufpreis verhandelt werden kann. Herr Bartl teilt mit, dass die Kaufpreisverhandlungen schon 2 Jahre laufen und das erste Angebot doppelt so hoch war. Der Standort KGS soll auf Dauer gehalten werden.

In dem Gebäude befindet sich noch ein Fitnessstudio mit 50 bis 60 Mitgliedern. Die Stadt bemüht sich diesen Verein in der Stadt zu halten und steht bereits in Verhandlungen mit dem Verein.

 

Herr Schröder fragt nach, ob die Abrisskosten den Ergebnis- oder Finanzhaushalt belasten, der Neubau einer Sporthalle würde den Schulhof auch kaputt machen.

Herr Wanka stellt fest, dass der Beschluss zum Ankauf noch aufgehoben werden kann, da der Ankauf noch nicht erfolgt ist.

Frau Knebler weist darauf hin, dass der Ankauf und der Abriss in einem sachlichen Zusammenhang stehen und es sich somit um eine investive Auszahlung handelt. Wenn die investiven Einzahlungen nicht ausreichen, dann muss der Ankauf und der Abriss über einen Kredit finanziert werden.

 

Es wird zunächst über den Änderungsantrag abgestimmt.

 

Ja-Stimmen:3

Nein-Stimmen:3

Enthaltungen:1

 

Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt.

 

 

Es wird über die Originalvorlage wie folgt abgestimmt:

 

Ja-Stimmen:1

Nein-Stimmen:3

Enthaltungen:3

 

Der Finanzausschuss empfiehlt die Beschlussfassung durch die Stadtvertretung nicht.