Beschlussvorlage - 31/BV/177/2018

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung M-V vom 13.07.2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen sowie notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 der Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung zu beschließen.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Mit der Haushaltssatzung werden

im Ergebnishaushalt      ordentliche Erträge auf515.040 EUR

                                       ordentliche Aufwendungen auf589.080 EUR

                                       Entnahmen aus Rücklagen auf    4.900 EUR

 

im Finanzhaushalt         ordentliche Einzahlungen auf496.200 EUR

                                      ordentliche Auszahlungen auf553.780 EUR

                                      Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf    4.900 EUR

                                      Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf    2.250 EUR

                                      Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  72.870 EUR

                                      Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  17.940 EUR

festgesetzt. 

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung

(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                                        0 EUR

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf                                       0 EUR

festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird

gemäß §53 (3) Kommunalverfassung auf144.230 EUR

festgesetzt.

 

 

 

 

Als Hebesätze werden beschlossen:      Grundsteuer A320 v. H.

                                                               Grundsteuer B355 v. H.

                                                               Gewerbesteuer325 v. H.

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 4,00625 Vollzeitäquivalente (VZÄ).

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres

betrug voraussichtlich370.753 EUR.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des

Haushaltsvorjahres beträgt314.990 EUR

und voraussichtlich zum 31.12. des Haushaltsjahres245.850 EUR.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...