04.06.2018 - 12 Haushaltssatzung der Gemeinde Altenhagen für da...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Mit der Haushaltssatzung werden

im Ergebnishaushalt      ordentliche Erträge auf515.040 EUR

                                       ordentliche Aufwendungen auf589.080 EUR

                                       Entnahmen aus Rücklagen auf    4.900 EUR

 

im Finanzhaushalt         ordentliche Einzahlungen auf496.200 EUR

                                      ordentliche Auszahlungen auf553.780 EUR

                                      Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf    4.900 EUR

                                      Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf    2.250 EUR

                                      Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  72.870 EUR

                                      Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf  17.940 EUR

festgesetzt. 

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung

(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf                                                                        0 EUR

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf                                       0 EUR

festgesetzt.

 

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird

gemäß §53 (3) Kommunalverfassung auf144.230 EUR

festgesetzt.

 

Als Hebesätze werden beschlossen:      Grundsteuer A320 v. H.

                                                               Grundsteuer B355 v. H.

                                                               Gewerbesteuer325 v. H.

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 4,00625 Vollzeitäquivalente (VZÄ).

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres

betrug voraussichtlich370.753 EUR.

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des

Haushaltsvorjahres beträgt314.990 EUR

und voraussichtlich zum 31.12. des Haushaltsjahres245.850 EUR.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

6

Stimmberechtigt:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage