Beschlussvorlage - 36/BV/157/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte führte eine überörtlichen Prüfung der Haushaltsjahre 2012 bis 2016 in den amtsangehörigen Gemeinden durch. Die Auswertung erfolgte mit dem Rechnungsprüfungsamt und den Bürgermeistern am 28.09.2017 in Verwaltungsräumen der Stadt.

 

Eine Feststellung des Rechnungsprüfungsamtes war:

 

„Für die Verwendung von Repräsentationsmittel, zur Ehrung von Jubilaren, liegt kein Beschluss der Gemeindevertretung vor. Eine Gleichbehandlung der Bürger ist somit nicht gegeben. Um eine transparente Mittelverwendung und eine Gleichbehandlung der Bürger zu gewährleisten, sollte durch die Gemeindevertretung eine Ehrenordnung erlassen werden.“

 

Um eine transparente Mittelverwendung und eine Gleichbehandlung der Bürger zu gewährleisten, sollte durch die Gemeindevertretung eine Ehrenordnung erlassen werden.

 

Die Verwaltung hat dies zum Anlass genommen und einen Entwurf für eine Ehrenordnung der Gemeinde Tützpatz entworfen. Seitens der Verwaltung handelt es sich hier um eine Empfehlung. Die Gemeindevertretung kann Änderungen vornehmen, wie z.B. bei den Werten oder ab welchem Zeitpunkt Ehrungen erfolgen sollten.

 

Gemäß § 2 Kommunalverfassung M-V darf die Gemeinde im eigenen Wirkungskreis Satzungen und Verordnungen erlassen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Tützpatz beschließt die Ehrenordnung in der vorliegenden Fassung.

 

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Anlagen

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