03.04.2018 - 10 Verordnung über Ehrungen, Jubiläen und Repräsen...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Folgende Änderungen sollen eingearbeitet werden:

 

1.1. Altersjubilare 

1. Absatz - Der Bürgermeister überbringt einen Blumenstrauß/-topf in Wert von 15 €

2. Absatz - Ab dem 90. Geburtstag werden die Glückwünsche der Gemeinde alle 5 Jahre

                   überbracht einen Blumenstrauß/-topf in Wert von 15 €.

 

1.3. Verleihung der Ehrenbürgerrechte

4. Absatz Der rgermeister übermittelt einen Blumenstrauß im Wert von 15 €.

5. Absatz Beim Tod eines Ehrenbürgers wird ein Grabgebinde im Wert von 50 €

                   niedergelegt.

 

1.4. Ehrungen von Bürgermeistern

rgermeister

1. Absatz Der amtierende Bürgermeister einen Blumenstrauß/-topf in Wert von 15 €

 

Gemeindevertreter

1. Absatz Die Gemeindevertreter erhalten einen Blumenstrauß/-topf im Wert von 15 €.

2. Absatz Beim Tod eines aktiven Gemeindevertreters ein Grabgebinde im Wert von 25

                   nieder.

 

Gemeindebedienstete

1. Absatz Der Bürgermeister übermittelt einen Blumenstrauß/Flasche Wein/Sekt im Wert

                   von 10. Bei runden Geburtstagen hat das Geschenk einen Wert von 15 €.

2. Absatz r 25-, 40-, und 50 jährige Dienstzeit einen Blumenstrauß im Wert von 15.

3. Absatz Beim Tod aktiver Bediensteter ein Grabgebinde im Wert von 25 nieder.

                    

2. Repräsentationsaufgaben

1. Absatz Aus Anlass ein Präsent im Wert von 35 €.

 

3. Grundsätze

2. Absatz Anstelle eines Blumenstraußes/-topf bzw. Kränzen oder Grabgebindes

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Beschluss

Die Gemeindevertretung Tützpatz beschließt die Ehrenordnung in der geänderten Fassung.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

4

Stimmberechtigt:

4

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage