Beschlussvorlage - 01/BV/816/2018
Grunddaten
- Betreff:
-
Kündigung der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und der Stadt Altentreptow in Bezug auf die Trägerschaft des Gymnasiums mit Regionaler Schule Altentreptow (Gesamtschule/ KGS Altentreptow)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Claudia Ellgoth
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Schulen, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadtvertretung Altentreptow
|
Vorberatung
|
|
|
05.04.2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss der Stadtvertretung
|
Vorberatung
|
|
|
10.04.2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss der Stadtvertretung
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Altentreptow
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Die Stadt Altentreptow hat gemäß der Verwaltungsvereinbarung mit dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte als Rechtsnachfolger des ehemaligen Landkreises Demmin das Gymnasium mit Regionaler Schule Altentreptow (KGS Altentreptow) zum Schuljahr 2006/ 2007 in eigene Trägerschaft übernommen.
Wie bereits bekannt ist, befindet sich die Stadt Altentreptow in einem Rechtsstreit über die Zahlung von Schullastenausgleich für die Schüler des Regionalschulteils.
Die Stadt Altentreptow hat daraufhin in Abstimmung mit der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde allen Gemeinden, die Schüler im Regionalschulteil der KGS Altentreptow beschulen lassen, eine Vereinbarung zur freiwilligen Zahlung des Schullastenausgleichs angeboten.
Von 19 Gemeinden des Amtes Treptower Tollensewinkel haben bis dato 13 Gemeinden der freiwilligen Vereinbarung zugestimmt.
Die Stadt Neubrandenburg wird auf freiwilliger Basis den Schullastenausgleich für einen Schüler übernehmen.
Die Gemeinden des Amtes Neverin haben noch keine abschließende Entscheidung getroffen. Hier steht für ca. 35 Schüler der Schullastenausgleich aus.
Die Gemeinden der Ämter Demmin Land und Stavenhagen haben die Zahlung des Schullastenausgleichs abgelehnt. Ebenso den Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung.
Das betrifft ca. 15 Schüler.
Der Schullastenausgleich für die KGS Altentreptow für das Jahr 2017 beträgt 1038,59 €.
Den Schullastenausgleich für Schüler des gymnasialen Bildungsganges zahlt der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
Aufgrund der mangelnden finanziellen Leistungskraft der Stadt Altentreptow ist es nicht mehr tragbar, das Gymnasium mit Regionaler Schule Altentreptow in der bisherigen Form in eigener Trägerschaft zu führen.
Gemäß § 104 Abs. 3 Schulgesetz für das Land Mecklenburg- Vorpommern (SchulG M- V) kann eine Gemeinde, die nicht mehr auf Dauer die Leistungsfähigkeit zur Unterhaltung der Schule besitzt, die Übernahme der Schulträgerschaft durch den Landkreis verlangen.
Die Stadt Altentreptow hat in mehreren Gesprächen und auch schriftlich gemeinsam mit dem Landkreis um Lösungen gerungen. Leider sind alle Maßnahmen bisher fruchtlos geblieben, so dass in der momentanen Situation nur eine Kündigung der Verwaltungsvereinbarung mit dem Landkreis in Bezug auf die Übernahme der Schulträgerschaft in Betracht kommt.
Gemäß § 2 Abs. 2 der Verwaltungsvereinbarung kann die Vereinbarung von beiden Vertragspartnern mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Schuljahres gekündigt werden.
Gemäß § 57 SchulG M-V beginnt ein Schuljahr am 01. August eines Jahres und endet am 31. Juli des folgenden Jahres.
Daraus schlussfolgernd muss die Verwaltungsvereinbarung bis Ende April 2018 für das Schuljahr 2018/ 2019 gekündigt werden.
Der Bürgermeister wird eine vorsorgliche Kündigung Mitte April 2018 an den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte senden.
Die Kündigung wird vorbehaltlich der Zustimmung durch die Stadtvertretung am 08.05.2018 vorgenommen und entfaltet erst mit zustimmendem Beschluss ihre Rechtskraft.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung beschließt die fristgerechte Kündigung der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und der Stadt Altentreptow in Bezug auf die Trägerschaft des Gymnasiums mit Regionaler Schule (Gesamtschule/ KGS Altentreptow).
Die Stadt Altentreptow besitzt nicht mehr die auf Dauer ausgelegte Leistungsfähigkeit zur Unterhaltung der Schule.
Grund dafür ist die seit Jahren ungeklärte Rechtslage in Bezug auf die Zahlung des Schullastenausgleichs.
Die vorsorgliche Kündigung der Verwaltungsvereinbarung durch den Bürgermeister wird legitimiert.
