Beschlussvorlage - 01/BV/792/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung 2018 der Stadt Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
|
Vorberatung
|
|
|
10.01.2018
| |||
●
Geplant
|
|
Ausschuss für Schulen, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadtvertretung Altentreptow
|
Vorberatung
|
|
|
11.01.2018
| |||
●
Geplant
|
|
Finanzausschuss der Stadtvertretung
|
Vorberatung
|
|
|
16.01.2018
| |||
●
Geplant
|
|
Hauptausschuss der Stadtvertretung
|
Vorberatung
|
|
|
30.01.2018
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtvertretung Altentreptow
|
Entscheidung
|
|
|
20.02.2018
|
Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der zuletzt gültigen Fassung hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Stadtvertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
-im Ergebnisplan
ordentliche Erträge auf 10.622.625 €
ordentliche Aufwendungen auf 11.629.900 €
Entnahmen aus Rücklagen 637.900 €
-im Finanzplan
ordentliche Einzahlungen auf 10.263.150 €
ordentliche Auszahlungen auf 10.694.915 € Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.340.800 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.947.200 €
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.379.565 € Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 341.400 €
Kreditaufnahmen für Investitionen 606.400 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß
§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf 1.026.315 €
Mit der Haushaltssatzung werden im Stellenplan 67,205 VzÄ ausgewiesen.
Als Hebesätze werden beschlossen:
Grundsteuer A 350 v.H.
Grundsteuer B 350 v.H. Gewerbesteuer 330 v.H.
Mit der Haushaltssatzung wird eine haushaltswirtschaftliche Sperre beschlossen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
5,2 MB
|
