Beschlussvorlage - 01/BV/792/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der zuletzt gültigen Fassung hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

Die Stadtvertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Mit der Haushaltssatzung werden

-im Ergebnisplan   

ordentliche Erträge auf              10.622.625 €

ordentliche Aufwendungen auf                                                        11.629.900 €

       Entnahmen aus Rücklagen            637.900 €

      -im Finanzplan

ordentliche Einzahlungen auf  10.263.150 €

ordentliche Auszahlungen auf                                                         10.694.915 €                    Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                              4.340.800 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                              4.947.200 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                              1.379.565 €              Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                                                 341.400 €

Kreditaufnahmen für Investitionen     606.400 €           festgesetzt.

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß

§ 53 (3) KV M-V festgesetzt auf    1.026.315 €

Mit der Haushaltssatzung werden im Stellenplan 67,205 VzÄ ausgewiesen.

Als Hebesätze werden beschlossen:

Grundsteuer A           350 v.H.

Grundsteuer B           350 v.H. Gewerbesteuer                                                                                                          330 v.H.

Mit der Haushaltssatzung wird eine haushaltswirtschaftliche Sperre beschlossen.

 

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Anlagen

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