Beschlussvorlage - 01/BV/802/2018

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die Stadtvertretung hat am 24.01.2017 eine Haushaltssicherungskonzept für den Zeitraum 2017 bis 2020  beschlossen. Gemäß § 43 Abs. 8 KV M-V ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben.

 

Wurden beschlossene Konsolidierungsmaßnahmen nicht oder nicht vollständig umgesetzt, brachten durchgeführte Konsolidierungsmaßnahmen nicht den gewünschten Erfolg oder verlängert sich der Konsoldierungszeitraum, so ist die Fortschreibung von der Stadtvertretung zu beschließen.

 

Mit der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes wird im Einzelnen auf die Konsolidierungsmaßnahmen in Bezug auf Umsetzung und Zeitraum eingegangen.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Fortschreibung des Haushaltsicherungskonzeptes der Stadt Altentreptow für den Zeitraum 2018-2021.

 

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Anlagen

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