Beschlussvorlage - 12/BV/180/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die Gemeindevertretung Gültz hat am 25.07.2017 durch Beschluss das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.2 „Photovoltaikanlage ehemalige Deponie Gültz“ eingeleitet. Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte am 18.09. 2017 im Amtskurier (amtliches Mitteilungsblatt des Amtes Treptower Tollensewinkel).

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.2 „Photovoltaikanlage ehemalige Deponie Gültz“ (Stand: August 2017) hat vom 25.09.2017 - 06.10.2017 öffentlich ausgelegen. Die betroffenen Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden mit Schreiben vom 25.08.2017 beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Bei der Aufstellung von Bauleitplänen sind die öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs.7 und § 1a Abs.2 Satz 3 BauGB gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.Die vorgetragenen Anregungen der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger und Nachbargemeinden sind im beiliegendem Abwägungsmaterial zusammengestellt.

Das Abwägungsergebnis ist mitzuteilen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.2 „Photovoltaikanlage ehemalige Deponie Gültz“ (Stand: August 2017) vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden und Bürger (Anlage1) hat die Gemeindevertretung geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 2) beschlossen.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit, die Nachbargemeinden sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, soweit sie Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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Anlagen

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