Beschlussvorlage - 01/BV/753/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Im Rahmen einer Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Wasser- und Abwasserzweckverband und der Stadt Altentreptow ist vorgesehen, den Abschnitt Trostfelder Weg 1 - 17 zu erneuern.

Die Baumaßnahme ist planmäßig in den Haushaltsplan 2017 eingestellt.

Nach § 8 (1) des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg Vorpommern und der Satzung der Stadt Altentreptow über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenausbaubeitragssatzung) vom 29.01.2001, ist als „Anlage“ im Sinne des Straßenausbaubeitragsrechts die öffentliche Straße in ihrer gesamten Ausdehnung zu verstehen. Sofern sich die beitragsfähigen Ausbaumaßnahmen an dieser Straße nur auf bestimmte Abschnitte einer Teileinrichtung beziehen, setzt eine Beitragserhebung für den Ausbau der Straße einen Abschnittsbildungsbeschluss voraus.

Der zu bildende Abschnitt wird durch Bauanfang und Bauende der Ausbaumaßnahme               vorgegeben.

Im Ergebnis des zufassenden Abschnittsbildungsbeschlusses können die Kosten für die Erneuerung der Straße und der Straßennebenanlagen anteilig auf die Grundstücke umgelegt werden, die in dem gebildeten Abschnitt liegen. Der Abschnitt beginnt an der Kreuzung Landesstraße L27 /Trostfelder Weg und das Bauende der Baumaßnahme schließt erstens am Trostfelder Weg 2und 17 sowie zweitens am Ende Grundstück Trostfelder Weg 16

(siehe Anlage).

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertreter beschließen, die Erneuerung des Trostfelder Weges nach Fertigstellung, auf dem Wege der Abschnittsbildung, abzurechnen. Davon erfasst sind die Erneuerung der Fahrbahn mit Entwässerung, der Gehweg und die Straßenbeleuchtung im Abschnitt, beginnt an der Kreuzung Landesstraße L27 /Trostfelder Weg mit Bauende, erstens am Trostfelder Weg 2 und 17 sowie zweitens am Ende Grundstück Trostfelder Weg 16 (siehe Anlage).

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Anlagen

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