Beschlussvorlage - 08/BV/182/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt den Gemeinden für den Rückbau leerstehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Wohnungen Zuwendungen. Eine Zuwendungsvoraussetzung für die Förderung ist die räumliche Festsetzung des Umbaugebietes und die Erarbeitung eines gemeindlichen Entwicklungskonzeptes. Die einzelnen Rückbaumaßnahmen müssen diesen Zielsetzungen entsprechen.

Das Konzept ist für die Gesamtgemeinde Golchen aufgestellt unter Beteiligung der

Wohnungseigentümer.

In Abstimmung zwischen dem größten Wohnungseigentümer GEWO Bau Burow GmbH und den Standortgemeinden wurden Kurz-ISEK´s für alle Gemeinden erarbeitet und an den Fördergeber zur Information übergeben.

Nunmehr ist an Hand der strukturellen Entwicklung und der aktuellen Lage auf dem

Wohnungsmarkt in den Gemeinden zu entscheiden, in welcher Rang- und Reihenfolge im neuen Förderzeitraum der Rückbau erfolgen soll.

Zur Information und Beschlussfassung liegt dieser Vorlage das Integrierte Entwicklungskonzept für den Stadtumbau Ost in der Gemeinde Golchen bei.

Auf dieser Grundlage soll der heutige Beschluss gefasst werden.

Die Gemeinde und der Begünstigte (Eigentümer des zum Rückbau vorgesehenen Gebäudes) sollen in Abstimmung die Einzelanträge für den Rückbau stellen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

1. Die Gemeindevertretung Golchen nimmt den Bericht zur Sach- und Rechtslage zur

Kenntnis.

2. Oberste Priorität hat der Rückbau der Dorfstraße 15 - 18 mit 24 WE.

Das Objekt ist gemeinsam von der Gemeinde und der GEWO Bau Burow GmbH für den Rückbau vorzubereiten.

Der Antrag auf Zustimmung zum Einsatz von Zuwendungen (Zuschuss) zur

Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau der 24 WE Dorfstraße 15 - 18 im

räumlich festgelegten Fördergebiet der Gemeinde Golchen ist für das Jahr 2018 zu stellen.

3. Das anliegend beigefügte Kurz-ISEK der Gemeinde Golchen ist Grundlage für die

Antragstellung und Umsetzung des Stadtumbaus Ost in der Gemeinde.

4. Wie in diesem Konzept vorgeschlagen, werden die Fördergebiete nach § 171 a-e

Baugesetzbuch bestätigt.

5. In Golchen, im Gemeinderaum um das Rückbauobjekt Dorfstraße 15 – 18 werden die Grundstücke wie vorgeschlagen als erstes Stadtumbaugebiet festgesetzt und der Rückbau realisiert.

Die durch den Rückbau freiwerdenden voll erschlossenen Flächen sollen wie im Kurz-ISEK dargestellt, für eine gemeindetypische Nachnutzung (Eigenheimbau) bereitgestellt werden.

6. Als Zwischenlösung ist die Dorffläche bei Bedarf zunächst mit einfachen Mitteln

umzugestalten.

 

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Anlagen

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