12.10.2017 - 7 Antrag auf Gewährung von Zuwendungen des Landes...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Tischvorlage

Reduzieren

Beschluss

1. Die Gemeindevertretung Golchen nimmt den Bericht zur Sach- und Rechtslage zur

Kenntnis.

2. Oberste Priorität hat der Rückbau der Dorfstraße 15 - 18 mit 24 WE.

Das Objekt ist gemeinsam von der Gemeinde und der GEWO Bau Burow GmbH für den Rückbau vorzubereiten.

Der Antrag auf Zustimmung zum Einsatz von Zuwendungen (Zuschuss) zur

Wohnungsmarktstabilisierung durch Rückbau der 24 WE Dorfstraße 15 - 18 im

umlich festgelegten Fördergebiet der Gemeinde Golchen ist für das Jahr 2018 zu stellen.

3. Das anliegend beigefügte Kurz-ISEK der Gemeinde Golchen ist Grundlage für die

Antragstellung und Umsetzung des Stadtumbaus Ost in der Gemeinde.

4. Wie in diesem Konzept vorgeschlagen, werden die Fördergebiete nach § 171 a-e

Baugesetzbuch bestätigt.

5. In Golchen, im Gemeinderaum um das Rückbauobjekt Dorfstraße 15 18 werden die Grundstücke wie vorgeschlagen als erstes Stadtumbaugebiet festgesetzt und der Rückbau realisiert.

Die durch den Rückbau freiwerdenden voll erschlossenen Flächen sollen wie im Kurz-ISEK dargestellt, für eine gemeindetypische Nachnutzung (Eigenheimbau) bereitgestellt werden.

6. Als Zwischenlösung ist die Dorffläche bei Bedarf zunächst mit einfachen Mitteln

umzugestalten.

 

Herr Sommer stellt den Antrag auf Änderung der Beschlussvorlage: Zustimmung zum Abriss des Wohnblocks Dorfstraße 17,18

 

Die Gemeindevertretung stimmt einem Abriss der Dorfstraße 15, 16 nicht zu.

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

4

davon anwesend:

4

Stimmberechtigt:

4

Ja-Stimmen:

3

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage