Beschlussvorlage - 01/BV/752/2017
Grunddaten
- Betreff:
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Widerspruch des Bürgermeisters gegen den Beschluss 01/BV/747/2017 der Stadtvertretung vom 10.10.2017
Beteiligung der Stadt Altentreptow an den Kosten des Klageverfahrens der Gemeinde Pripsleben gegen das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Einreicher:
- Knebler, Silvana
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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19.12.2017
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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30.01.2018
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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20.02.2018
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 33 Abs. 1 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) widerspreche ich dem am 10.10.2017 gefassten Beschluss (01/BV/747/2017) der Stadtvertretung:
Beteiligung der Stadt Altentreptow an den Kosten des Klageverfahrens der Gemeinde Pripsleben gegen das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V.
Durch den Beschluss wird geltendes Recht verletzt.
Der Widerspruch hat aufschiebende Wirkung.
Die Stadtvertretung muss über die Angelegenheit in der nächsten Sitzung beraten.
Begründung
Bei der Beteiligung an den Kosten des Klageverfahrens der Gemeinde Pripsleben handelt es sich um einen freiwilligen finanziellen Zuschuss.
Die Stadt Altentreptow hat entsprechend des vorliegenden Nachweises über die dauernde Leistungsfähigkeit gem. § 17 GemHVO-Doppik eine weggefallene dauernde Leistungsfähigkeit. Der Haushaltsausgleich ist im Haushaltsjahr 2017 und im Finanzplanungszeitraum nicht mehr gegeben. Zur Sicherung des Haushaltes hat die Stadt Altentreptow gemäß § 43 Abs. 8 Satz 1 KV M-V mit der Haushaltsplanung 2017 am 24.01.2017 ein Haushaltssicherungskonzept beschlossen.
Die Stadt Altentreptow ist aufgrund der schwierigen Haushaltslage und der zwingenden Verpflichtung zur eigenen Haushaltssicherung grundsätzlich nicht in der Lage, der Gemeinde Pripsleben auf freiwilliger Basis einen finanziellen Zuschuss zu gewähren.
Der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt beträgt lt. beschlossener Nachtrags-Haushaltssatzung - 312.995 €.
Entsprechend § 31 Abs. 2 KV M-V müssen Beschlüsse, die zu einer finanziellen Belastung der Stadt führen, Angaben zur Finanzierung enthalten. Erschwerend hinzukommt, dass aufgrund der momentan nicht geklärten Klagebefugnis der Gemeinde Pripsleben und einer fehlenden Analyse der Verfahrenskosten eine Kostenbetrachtung nicht vorgenommen werden kann. Es ist nicht absehbar, wann das Klageverfahren entschieden ist, d. h. in welchem Haushaltsjahr die Stadt belastet wird.
Der Beschluss enthält keine Angaben zur Finanzierung. Der zeitliche Rahmen der Inanspruchnahme ist nicht abgrenzbar, d. h. es könnte ggf. ein Haushaltsjahr betroffen sein, das über den Finanzplanzeitraum hinausgeht.
Alle Möglichkeiten der Aufwandsminimierung und der Ertragserhöhung sind zwingend zur Verringerung des eigenen Defizites einzusetzen. Diesem Grundsatz steht ein freiwilliger Zuschuss an einem Klageverfahren ggf. ohne Klagebefugnis grundsätzlich entgegen.
Die Haushaltskonsolidierung ist ein mehrjähriger Prozess. Die Stadt hat Aufwendungen für die eigenen Einrichtungen reduziert, die Bürger mit Steuer- und Gebührenerhöhung belastet, um den Haushalt zu konsolidieren.
Da lt. dem Runderlass des Innenministeriums zur Beurteilung der dauernden Leistungsfähigkeit von Kommunen vom 10.01.2007 – freiwillige Leistungen in jedem Fall einer kritischen Prüfung zu unterziehen sind, ist es haushaltsrechtlich nicht vertretbar einen freiwilligen Zuschuss zu gewähren.
Bei allem Verständnis für die Belastung durch Windkraftanlagen, verstößt der Beschluss der Stadtvertretung zur finanziellen Beteiligung am Klageverfahren der Gemeinde Pripsleben gegen geltendes Recht.
Entsprechend § 33 Abs. 2 KV ist es meine Pflicht, dem Beschluss zu widersprechen. Ein Ermessensspielraum gibt es hier nicht.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung gibt dem Widerspruch des Bürgermeisters gegen den Beschluss 01/BV/747/2017 der Stadtvertretung vom 10.10.2017 – Beteiligung der Stadt Altentreptow an den Kosten des Klageverfahrens der Gemeinde Pripsleben gegen das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V – statt.
