Beschlussvorlage - 01/BV/747/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Der Sachverhalt wurde mit der Vorlage-Nr.: 01/BV/727/2017 im Finanzausschuss, am 19.09.2017 und im Hauptausschuss am 26.09.2017 vorberaten. Der Bauausschuss hat den Tagesordnungspunkt  wegen unzuständig von der Tagesordnung genommen. Der Finanzausschuss hat mehrheitlich eine Änderung des Beschlussvorschlages beschlossen. Die Hauptausschussmitglieder folgten der Änderung mehrheitlich unter namentlicher Abstimmung. Die Abstimmungsergebnisse liegen ihnen vor. Aufgrund der Änderung des Beschlussvorschlages wurde eine neue Beschlussvorlage erarbeitet.

 

Die Gemeinde Pripsleben hat fristgerecht Klage gegen das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung M-V eingereicht. Klagegegenstand ist das genehmigte Zielabweichungsverfahren RH²-PTG (Windkraft). Ob eine Klagebefugnis seitens der  Gemeinde Pripsleben besteht, ist nach wie vor ungeklärt. Die Gemeinde Pripsleben ist an die Stadt Altentreptow herangetreten und hat um finanzielle Unterstützung gebeten.

 

Die Gemeinde Pripsleben hat einen Rechtsanwalt beauftragt, der eine Klagebegründung  gegen den Zielabweichungsbescheid beim Oberverwaltungsgericht eingereicht hat.

 

Der Umfang, der sich aus dem Klageverfahren ergebenen Kosten, ist nicht bekannt. Diese lassen sich nur aus dem gerichtlich festgesetzten Streitwert ermitteln. Hinzu kommen die außergerichtlichen Kosten für die Inanspruchnahme des Rechtsanwaltes. 

 

Gemäß § 31 Abs. 2 Satz 3 und 4 KV M-V  müssen alle Anträge und Beschlussvorlagen sich daran messen lassen, wie sie sich auf die Umsetzung des bestehenden Haushalts-sicherungskonzeptes der Stadt Altentreptow  auswirken.  Mit dem Haushaltssicherungs-konzept nicht vereinbare Beschlüsse, die auf Anträge oder Beschlussvorlagen zurückgehen, die keine Kompensation festlegen, sind rechtswidrig und dem Widerspruch des Bürgermeisters sowie den rechtsaufsichtlichen Instrumentarium  zugänglich.

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan  für 2017 die Stadt Altentreptow kann der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt  um 38 % gesenkt werden, ein Fehlbetrag aber bleibt. Aufgrund der schwierigen Haushaltslage und der zwingenden Verpflichtung zur eigenen Haushaltssicherung ist die Stadt grundsätzlich nicht in der Lage anderen Gemeinden auf freiwilliger Basis finanzielle Zuschüsse zukommen zu lassen, da die Möglichkeiten zur Ertragserhöhung und Aufwandsminimierung zur Verringerung des eigenen Defizites einzusetzen sind.

 

 

 

 

Eine finanzielle Beteiligung der Stadt Altentreptow ist aufgrund dieser Fakten nicht zulässig.

 

Eine abschließende Entscheidung hat die Stadtvertretung in eigener Verantwortung zu treffen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Beteiligung der Stadt Altentreptow an den Kosten des Klageverfahrens der Gemeinde Pripsleben gegen das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung in M-V  in Höhe  30 % der Gesamtkosten des Klageverfahrens maximal 5.000 €.

 

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Anlagen

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