10.10.2017 - 9 Beteiligung der Stadt Altentreptow an den Koste...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bengelsdorf

Die Rechtmäßigkeit einer Klagebefugnisr die Gemeinde Pripsleben ist nicht endgültig geklärt. Dagegen steht die Verantwortung für das Geschehen in unserer Stadt. Die Stadt ist umzingelt von Windkraftanlagen. Wenn sich die Bürger unserer Stadt und des Amtes zur Wehr setzen, gegen diese Anlagen, dann kann man den moralischen Aspekt sicher nicht außen vor lassen.

 

Frau Keitsch

Die untere Rechtsaufsicht hat sich mit einem Schreiben an die Verwaltung dazu geäert und auf die dauernde wegfallende Leistungsfähigkeit der Stadt verwiesen. Das ist ein Grund, dass wir mit den Finanzen haushalten müssen. Die CDU Fraktion erwartet, dass der Bürgermeister diese Vorlage zurückzieht, wir werden der Vorlage nicht zustimmen. Es kann nicht beziffert werden, welche Kosten dort anfallen. Es ist keine Aufgabe des Wirkungskreises der Stadt Altentreptow und die Stadt befindet sich in der Konsolidierung.

In der Sach- und Rechtslage der Vorlage steht, dass die finanzielle Beteiligung der Stadt Altentreptow aufgrund der Fakten nicht zulässig ist. Warum wird uns dann dieser Beschluss vorgelegt?

 

Herr Bengelsdorf

Es kann nicht von einem unkalkulierbaren finanziellen Risiko gesprochen werden, da im Beschlussvorschlag eindeutig steht, dass die Kosten 5.000 € nicht übersteigen.

 

Herr Schönherr beantragt im Namen der CDU Fraktion namentliche Abstimmung.

 

 

 

 

 

 

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Beschluss

Die Stadtvertretung beschließt die Beteiligung der Stadt Altentreptow an den Kosten des Klageverfahrens der Gemeinde Pripsleben gegen das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung in M-V  in Höhe  30 % der Gesamtkosten des Klageverfahrens maximal 5.000 €.

 

 

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Abstimmungsergebnis

dafürdagegen           Enthaltungen                                

Mirko RengerHeiko WernerHans-Jürgen Rienitz

Dr. Norbert Müller-SundtLucas SchönherrGabriele Schuring

Christian SorgeThomas KraftAxel Ender

Wolfgang Clasen Silva Keitsch

Gerhard QuastAlexander Friese

Christiane Porwollik

Roland Bengelsdorf

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

15

Stimmberechtigt:

15

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

5

Stimmenthaltungen:

3

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage