Beschlussvorlage - 01/BV/740/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Der Beschluss zum Ordnungsgeld vom 11.07.2017, 01/BV/707/2017 wurde von der CDU Fraktion Altentreptow an die untere Rechtsaufsichtsbehörde zur Prüfung weitergeleitet. Die untere Rechtsaufsichtsbehörde teilte mit, dass der Beschluss und die dazugehörige Beschlussvorlage rechtswidrig sind, da die gesamte Wählergemeinschaft nicht Adressat eines Ordnungsgeldes sein darf. Des Weiteren wurden Hinweise gegeben, wie die Sachverhaltsdarstellung erfolgen sollte, damit das Informationsinteresse der Stadtvertreter bedient wird. Für die Stadtvertreter muss klar erkennbar sein, ob die Tatbestandsvoraussetzungen für das Verhängen eines Ordnungsgeldes erfüllt sind.

 

Aus diesem Grunde muss der Beschluss wiederholt werden.

 

Sachverhalt

Seit mehreren Jahren verpachtet die Stadt Altentreptow einen Eigenjagdbezirk. In dieser Zeit wurde der Eigenjagdbezirk stets ordentlich geführt und bejagt. Auch die im Vergleich zu umliegenden Revieren sehr hohe Jagdpacht wurde stets fristgerecht bezahlt.

Nach einem fristgerechten Antrag auf Pachtvertragsverlängerung im Jahr 2016 wurde sehr kurzfristig die Weiterverpachtung durch den Hauptausschuss der Stadt Altentreptow abgelehnt, da eine öffentliche Ausschreibung zur Neuverpachtung des Eigenjagdbezirkes erfolgen sollte. Um eine ordnungsgemäße Bejagung in dem zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen Jagdjahr sicherzustellen, kam die Pächterin der Stadt Altentreptow entgegen

und eine einjährige Pachtverlängerung wurde vereinbart.

Nach Ablauf des Jahres, versagte am 28.03.2017 der Hauptausschuss der Stadt Altentreptow erneut die Pachtverlängerung, da eine öffentliche Ausschreibung zur Verpachtung wiederum nicht erfolgt war. Um die Übernahme eines eventuellen Wildschadens und Zahlungen an die Wildschadensausgleichkasse von der Stadt abzuwenden, wurde der Geschäftsführer des Landwirtschaftsbetriebes der Pächterin, zu einer Dringlichkeitssitzung des Hauptausschusses am 11.04.2017 eingeladen, um die Fragen der Ausschussmitglieder hinsichtlich der vorgetragenen Einwände zu beantworten.  Der Einladung zu dieser Sitzung war ein Schreiben des Betriebsleiters vom 04.04.2017 beigefügt. Hierin bezieht er sich auf im Hauptausschuss vom 28.03.2017 angesprochene Bedenken: „Über die Gründe der Versagung sind mir bisher leider nur Gerüchte zu Ohren gekommen.“  Einige Mitglieder der Wählergemeinschaft wurden zu dieser besagten Angelegenheit auch von Bürgern angesprochen, die der Jagd nachgehen. Die Jäger kannten zu diesem Zeitpunkt auch schon konkrete Fakten. Herr Renger  hat die Bürger an den Bürgermeister und die Verwaltung verwiesen. Am Tag der Hauptausschusssitzung trat ein Bürger an den Bürgermeister heran und erklärte diesem, dass Herr Renger mit ihm über den Eigenjagdbezirk und einen Antrag zur Pachtübernahme gesprochen habe. Er kenne genügend Jäger, die bereit wären mit einem Begehungsschein alternativ zur Pachtverlängerung eine Bejagung vorzunehmen.

Der Bürgermeister hat dies gegenüber dem Vorsitzenden der Wählergemeinschaft, Herrn Renger, angesprochen und deutlich gemacht, dass die Sitzungen des Hauptausschusses nicht öffentlich sind und zudem eine Grundstücksangelegenheit behandelt wurde. Herr Renger erklärte dann mit Schreiben vom 18.04.2017 das diese Vorgehensweise nicht den kommunalrechtlichen Bestimmungen entsprochen habe und das künftig darauf geachtet wird, die Verschwiegenheitspflicht einzuhalten. Der Vorsitzende der Wählergemeinschaft erklärte darin auch, dass die Mitglieder der Wählergemeinschaft freiwillig ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 € für diese Verfehlung zu zahlen bereit sind. Das Ordnungsgeld sollte für einen gemeinnützigen Zweck verwendet werden.

 

Die Beschlussvorlage wurde am 11.07.2017 im öffentlichen Teil der Sitzung beraten und mehrheitlich beschlossen. Herr Renger hat in einer öffentlich abgegeben Erklärung (Sitzungsprotokoll der Stadtvertretung) zum Beratungsgegenstand, als Vorsitzender, die volle Verantwortung übernommen.

 

Der Bescheid zum Ordnungsgeld wurde am 02.08.2017 Herrn Renger persönlich zugestellt. Das Ordnungsgeld in Höhe von 150 € wurde am 04.08.2017 eingezahlt.

 

Rechtsgrundlage

 

Entsprechend § 172 KV M-V  entscheidet die Stadtvertretung über die Verhängung  als auch die Festsetzung  der Höhe des Ordnungsgeldes. Dabei hat Sie das Übermaßverbot, den Gleichheitsgrundsatz und das Verhältnismäßigkeitsprinzip zu beachten. Es sind insbesondere folgende Gesichtspunkte zu würdigen: Schwere der Verfehlung, Art des Verschuldens (Vorsatz oder Fahrlässigkeit), wirtschaftliche Verhältnisse des Betroffenen sowie die Gefahr der Wiederholung.

 

Herr Renger ist gemäß § 24 Abs. 1 KV M-V von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die Verhängung eines Ordnungsgeldes in Höhe von 150 EUR wegen Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht  gegen den Stadtvertreter Herrn Mirko Renger.

 

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