Beschlussvorlage - 01/BV/731/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Die Stadtvertretung hat am 12.01.2017 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 erlassen. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat die Genehmigung erteilt. Gemäß § 48 Abs. 2 Kommunalverfassung ist eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen sich erhöhen bzw. Maßnahmen nicht durchgeführt werden.

 

Die Haushaltssatzung kann nur durch eine Nachtragshaushaltssatzung geändert werden, die spätestens bis zum Ablauf des Haushaltsjahres zu beschließen ist.

 

Mit diesem 1. Nachtragshaushalt für das Jahr 2017 sollen im Wesentlichen die Erträge aus Gewerbesteuern angepasst werden, eine investive Maßnahme aus dem HHJ 2016 übertragen sowie Auszahlungen für Investitionsmaßnahmen erhöht werden. Aufgrund der aktuellen Erkenntnisse wird eine investive Maßnahme nicht durchgeführt. Der Finanzplan wurde entsprechend überarbeitet. Der Fehlbetrag im Ergebnishaushalt und der Kassenkredit  im Finanzhaushalt werden verringert.

 

Die Wesentliche finanziellen Rahmendaten sind dem Vorbericht zu entnehmen, der dem Nachtragshaushaltsplan vorangestellt ist.

 

Die Veränderungen sind in der als Anlage beigefügten 1. Nachtragshaushaltsatzung zusammengefast dargestellt.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den

Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017.

 

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Anlagen

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