Beschlussvorlage - 01/BV/736/2017

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Das Gebäude Unterbaustraße 25 ist kein Einzeldenkmal im Sinne § 2 des Denkmalschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommern. Die Liegenschaft befindet sich im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet Altstadtkern Altentreptow.

Der Eigentümer möchte das Gebäude sanieren und hat einen Antrag auf Bereitstellung

von Fördermitteln gestellt. Es soll eine Fassadensanierung vorgenommen werden.

Nach Prüfung durch die BIG Städtebau GmbH wird eine Förderung in Höhe von

pauschal 40 % der förderfähigen Kosten im Rahmen einer kleinteiligen Sanierung vorgeschlagen. Nach Abzug der nicht förderfähigen Kosten für zwei zu erneuernde Fenster (Plastefenster) betragen die förderfähigen Kosten 20.078,43 €. Somit beträgt der Förderbetrag derzeit 8.031,37 Euro; vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch das Landesförderinstitut.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss beschließt die Förderung für die Fassadensanierung des Gebäudes in der Unterbaustraße 25 in 17087 Altentreptow mit einem Zuschuss von 40 % der förderfähigen Kosten in Höhe von 20.078,43 Euro brutto.

Somit beträgt der Förderbetrag derzeit 8.031,37 Euro; vorbehaltlich der abschließenden Prüfung durch das Landesförderinstitut.

 

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Anlagen

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