Beschlussvorlage - 01/BV/719/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Vereinbarung mit einem Stadtvertreter gem. § 38 Abs. 6 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M- V)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Claudia Ellgoth
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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10.10.2017
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Der Stadtvertreter Herr Mirko Renger, als Inhaber des Steinmetzbetriebes Renger, hat den Zuschlag erteilt bekommen, eine Stele für ein Urnengemeinschaftsgrab auf dem Altentreptower Friedhof zu errichten.
Dementsprechend wurde mit Herrn Renger eine Vereinbarung geschlossen.
Gem. § 38 Abs. 6 KV M- V bedürfen Verträge/ Vereinbarungen mit Stadtvertretern der Genehmigung durch die Stadtvertretung.
Dieser Sachverhalt wurde bereits durch die Stadtvertretung am 11.07.2017 unter der Vorlage- Nr.: 01/ BV/ 701/ 2017 im nicht öffentlichen Teil der Stadtvertretersitzung beschlossen.
Mit Schreiben vom 03.08.2017 teilte die Untere Rechtsaufsichtsbehörde mit, dass der Beschluss im öffentlichen Teil der Stadtvertretersitzung gefasst werden muss. Dabei dürfen schützenswerte Belange Dritter nicht berührt werden.
Der Beschluss ist auf der nächsten Stadtvertretersitzung zu wiederholen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung genehmigt gem. § 38 Abs. 6 KV M- V die Vereinbarung zwischen der Stadt Altentreptow und dem Steinmetzbetrieb Renger, Inhaber Mirko Renger, in Bezug auf das Aufstellen einer Stele auf dem Altentreptower Friedhof (Urnengemeinschaftsgrab U 6).
