Beschlussvorlage - 01/BV/699/2017
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 20 der Stadt Altentreptow "Tollensepark Altentreptow"
im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB
hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Eckhard Heß
- Einreicher:
- Ellgoth, Claudia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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14.06.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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11.07.2017
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Der Bereich des Tollenseparks in Altentreptow, westlich der Landesstraße L 35 und südlich der Fritz-Reuter-Straße wurde 1992 als sonstiges Sondergebiet für großflächige Handelsbetreibe überplant. Am 21.05.1992 wurde dazu durch die Stadt Altentreptow der Satzungsbeschluss gefasst.
Die maximal zulässige Verkaufsraumfläche von 2.500 m² soll den textlichen Festsetzungen entsprechend ausschließlich dem Einzelhandel vorbehalten werden.
Dienstleistungsbetriebe, Apotheken, Reisebüros usw. sind mit den textlichen Festsetzungen ausdrücklich ausgeschlossen worden.
Zwischenzeitlich wurde der Planungsraum nahezu vollständig überbaut. Neben den zulässigen Einzelhandelsbetrieben und den hierzu notwendigen Parkplätzen haben sich gewerbliche Nutzungen angesiedelt, die nicht über die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans abgedeckt sind.
Aus der heute üblichen Nutzungsstruktur ergibt sich in solchen innenstadtnahen Einkaufszentren regelmäßig ein Bedarf an kleineren Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben, wie beispielsweise Friseure, Ärzte und Versicherungsanbieter.
Lage und Abgrenzung des Planungsraumes
Der in der beigefügten Übersichtskarte (Anlage 1) dargestellte räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flächen oder Teilflächen der Flurstücke 8/6, 108/1, 109/1, 110/1, 114/1, 116/1, 117/1, 118/1,119/7, 119/9, 120/1, 121, 122/1, 123/1, 124/1, 125, 126, 127/1, 127/2, 128/1, 128/2, 129, 130, 131, 132, 133/2,134, 135/1, 135/3, 136/2, der Flur 3, Gemarkung Altentreptow in einem Umfang von etwa 1,78 ha.
Die Erschließung des Geltungsbereiches ist über die Fritz-Reuter-Straße gesichert.
Anlass und Erforderlichkeit der Planaufstellung
Der o. g. Bebauungsplan wurde nie ausgefertigt. Um einer Unwirksamkeit dieses Bebauungsplans und der hier als zulässig geplanten Nutzungen des Einzelhandels entgegenzuwirken und darüber hinaus die Ansiedlung von Dienstleistungs- und Gewerbebetrieben zu ermöglichen, soll der Bebauungsplan Nr. 20 der Stadt Altentreptow „Tollensepark Altentreptow“ aufgestellt werden. Damit soll die Planung aus dem Jahr 1992 abgelöst werden.
Der oben beschriebene Planungsraum ist unmittelbar dem im Zusammenhang bebauten Stadtgebiet der Stadt Altentreptow zuzuordnen. Planungsziel ist die Nachverdichtung von Flächen der Innenentwicklung. Im Rahmen des beschleunigten Verfahrens soll ein Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt werden. Für den vorliegenden Fall darf ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, weil in ihm eine zulässige Grundfläche im Sinne § 19 Abs. 2 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) oder eine Grundfläche von weniger als 20.000 m² festgesetzt wird.
Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 lit. b) BauGB genannten Schutzgüter, Schutzgebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung sowie Europäischer Vogelschutzgebiete sind durch die beabsichtigen Festsetzungen nicht zu befürchten. Hier ist auf die außerordentliche Vorprägung des Standortes zu verweisen.
Die Zulassung eines Vorhabens mit der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht ist nicht geplant.
Im Beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend. Aus diesem Grund wird unter anderem keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Die Stadt Altentreptow verfügt über einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan in der Fassung der 6. Änderung mit Stand der Genehmigung vom 04.02.2015. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird darin als sonstiges Sondergebiet ausgewiesen. Der Bebauungsplan gilt damit als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
- Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich mit einer Größe von etwa 1,78 ha und die Flächen oder Teilflächen der Flurstücke 8/6, 108/1, 109/1, 110/1, 114/1, 116/1, 117/1, 118/1,119/7, 119/9, 120/1, 121, 122/1, 123/1, 124/1, 125, 126, 127/1, 127/2, 128/1, 128/2, 129, 130, 131, 132,133/2, 134, 135/1,135/3, 136/2, der Flur 3, Gemarkung Altentreptow, soll der Bebauungsplan Nr. 20 der Stadt Altentreptow „Tollensepark Altentreptow“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden.
- Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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684,3 kB
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