11.07.2017 - 11 Bebauungsplan Nr. 20 der Stadt Altentreptow "To...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Bengelsdorf gibt den Hinweis, dass allen Stadtvertretern eine Vorlage zum Austausch ausgeteilt wurde.

 

Herr Kraft

Im Finanzausschuss wurde informiert, dass der Betreiber/Eigentümer des Einkaufsparks sich an den Kosten beteiligt. Kann dazu schon eine Aussage gemacht werden, wie er sich beteiligen will, wurde schon was unterschrieben?

Frau Knebler

Gespräche haben mit den beiden Eigentümern stattgefunden. Signalisiert wurde von beiden, sich an den Kosten zu beteiligen. Die Höhe ist noch nicht festgelegt. Die Stadt hat auch noch nichts unterschrieben.

 

Herr Renger

Es wurde in der Fraktion darüber hinreichend beraten und der Formfehler muss bereinigt werden.

Herr Renger übergibt an den Stadtvertretervorsteher einen Antrag der Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD Abbiegespur Südkreuzung. Im Zuge der Überarbeitung des B-Planes, sollte die Anbindung der Fritz-Peters-Straße an die L 35 Berücksichtigung finden.

Der Antrag sollte im Bauausschuss beraten werden.

Herr Bengelsdorf

Einen direkten Zusammenhang zum B-Plan kann mit dem Antrag nicht hergestellt werden.

Der Antrag wird aber entsprechend weitergeleitet.

 

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Beschluss

  1. r den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich mit einer Größe von etwa        1,78 ha und die Flächen oder Teilflächen der Flurstücke 8/6, 108/1, 109/1, 110/1,  114/1, 116/1, 117/1, 118/1,119/7, 119/9,  120/1, 121, 122/1, 123/1, 124/1, 125, 126, 127/1, 127/2, 128/1, 128/2, 129, 130, 131, 132,133/2, 134, 135/1,135/3, 136/2, der Flur 3, Gemarkung Altentreptow, soll der Bebauungsplan Nr. 20 der Stadt Altentreptow „Tollensepark Altentreptow“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden.
  2. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

14

Stimmberechtigt:

14

Ja-Stimmen:

14

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage