Beschlussvorlage - 36/BV/125/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Siehe Bürgermeistervorlage Nr. 19 vom 14.11.2016 über die Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters gemäß § 39 Abs. 3 KV M-V.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 14.11.2016 gemäß § 39 Abs. 3 der

Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern zum Breitbandausbau im Gemeindegebiet Tützpatz.

 

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Anlagen

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