27.02.2017 - 8 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

 

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Beschluss

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung des Bürgermeisters vom 14.11.2016 gemäß § 39 Abs. 3 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern zum Breitbandausbau im Gemeindegebiet Tützpatz.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

 

Laut Aussage des Bürgermeisters soll im III. Quartal mit dem Ausbau begonnen werden.

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Anlagen zur Vorlage