Beschlussvorlage - 01/BV/606/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Stadt für jedes Jahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

 

Die Jahresrechnung 2012 wurde von der NKHR Beratung, Herrn Necke, geprüft. Der Bestätigungsvermerk wurde uneingeschränkt erteilt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat auf seiner Sitzung am 06.12.2016 die geprüfte Jahresrechnung erörtert.

 

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung der Jahresrechnung 2012 der Stadt Altentreptow.

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Beschlussvorschlag

 

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Anlagen

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