Beschlussvorlage - 01/BV/575/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Für den Geltungsbereich der 7. Änderung des Flächennutzungsplans soll der Bebauungsplan Nr. 17 „Am Jungfernstieg " gemäß § 1 Absatz 3 und § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden. Die im Bebauungsplan vorgesehenen Nutzungen sollen auf der Ebene des Flächennutzungsplans planungsrechtlich vorbereitet werden.

Die innerhalb des o.g. Geltungsbereiches erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt daher im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.

 

 

Rechtliche Grundlage:

§ 2 Absatz 1 BauGB - Aufstellungsbeschluss

§ 2 Absatz 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden

 

 

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

  1. Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich mit einer Größe von etwa 1,20 ha soll die 7. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow aufgestellt werden.

Die Entwicklungsziele der Flächennutzungsplanänderung sollen im Parallelverfahren gemäß § 8 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) auf die städtebaulichen Zielstellungen des Bebauungsplans Nr. 17 „Am Jungfernstieg " abgestellt werden.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).

 

 

 

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Anlagen

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