Beschlussvorlage - 01/BV/572/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

 

Der Entwurf der Friedhofssatzung für die Stadt Altentreptow lag als Beschlussvorlage (Vorlage Nr. 01/BV/563/2016) den Stadtvertretern in der Stadtvertretersitzung vom 19.07.2016 vor. Auf Grund eines Beratungsbedarfs wurde der Entwurf durch die Verwaltung von der Tagesordnung genommen. Der Entwurf wurde neu überarbeitet und wird der Stadtvertretung erneut vorgelegt.

 

Im Ergebnis der Vorberatung im Hauptausschuss (zuständiger Fachausschuss) am 27.09.2016 wurden nachfolgende Änderungen in die Friedhofssatzung eingearbeitet:

 

§ 18 Nr. 5: Nicht zugelassen sind alle nachstehenden Materialien: Bei Grabmalen wurde „Holz“ gestrichen, d. h. als Material ist Holz bei Grabmalen zulässig.

 

§ 24 Nr. 9 wurde komplett gestrichen

 

§ 30 Alte Rechte neu eingefügt: Bestandsschutz für bestehende Grabanlagen

 

§ 33 (alt 32) Ordnungswidrigkeiten Nr. 10 wurde wie folgt neu gefasst:  Kunststoffe und andere nicht verrottbare Werkstoffe oder so beschaffenes Zubehör nicht vom Friedhof entfernt und in den bereitgestellten Behältern entsorgt.

 

Aufgrund dessen, das der Paragraph „Alte Rechte“ eingefügt wurde, verändern sich die nachfolgenden Paragraphen in der Nummerierung.

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt die Satzung für die Friedhöfe der Stadt Altentreptow.

 

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Anlagen

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