Beschlussvorlage - 01/BV/498/2016

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Mit der Reform des Gemeindehaushaltsrechtes vom 14.12.2007 wurde zur Einführung der Doppik ein Gesetz in Kraft gesetzt. Seit dem Haushaltsjahr 2012 sind die Kommunen verpflichtet, ihre Bücher nach den Regeln der doppelten Buchführung für Kommunen zu führen (§1 KomDoppikEG M-V). Für die erste Eröffnungsbilanz gelten nach § 4 KomDoppikEG M-V die Vorschriften zur Bilanz nach Maßgabe des § 47 GemHVO-Doppik.

Im Rahmen der erstmaligen Erstellung  der Bilanz sind Entscheidungen zu treffen, bei denen die Stadt Altentreptow innerhalb eines begrenzten Spielraumes Vorgehensweisen festlegen kann, die für die Zukunft zwingend beizubehalten sind. Hierzu zählen u. a. Bewertungsmethoden und Abschreibungsfristen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind in der Bewertungsrichtlinie für die Gemeinden des Amtes Treptower Tollensewinkel zusammengestellt.

Die festzustellende Eröffnungsbilanz weist eine Bilanzsumme von 39.792.649,20 € aus. Sie stellt das Vermögen und die Schulden der Stadt Altentreptow auf kaufmännischer Grundlage unter Zugrundelegung der Ziele des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts dar. Sie wurde auf der Basis der kameralen Vermögensrechnung 2011 entwickelt und in die Doppik übergeleitet.

 

Die Aktivseite der Bilanz gliedert sich in:

Anlagevermögen37.127.896,26 €

Umlaufvermögen  2.664.752,94 €

Rechnungsabgrenzungsposten         0 €

 

Die Passivseite der Bilanz gliedert sich in:

Eigenkapital19.105.082,42 €

Sonderposten  9.337.148,28 €

Rückstellungen  4.058.407,95 €

Verbindlichkeiten  7.075.220,11 €

Rechnungsabgrenzungsposten                                                   216.790,44 €

 

Die Eröffnungsbilanz der Stadt Altentreptow mit Anhang und sowie Erläuterungen ist als Anlage beigefügt.

 

Die Prüfung der Eröffnungsbilanz ist in analoger Anwendung nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Kommunalprüfungsgesetz M-V Gegenstand der örtlichen Prüfung, die nach § 1 Abs. 4 Kommunalprüfungsgesetz M-V durch den Rechnungsprüfungsausschuss durchzuführen ist. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich bei der Prüfung der Eröffnungsbilanz eines externen Dritten bedient - Beschluss Hauptausschuss 01/BV/395/2015 – vom 16.02.2015.

 

Zu prüfen ist, ob das Vermögen und die Schulden der Stadt Altentreptow vollständig und richtig ausgewiesen sind. Das Ergebnis der Prüfung ist im Prüfbericht zur Eröffnungsbilanz zusammengefasst und als Anlage beigefügt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Altentreptow hat sich auf seiner Sitzung am 07.12.2015 mit der Eröffnungsbilanz und dem Prüfungsergebnis befasst. Der Ausschussvorsitzende Herr Clasen hat die Stadtvertretung in der Sitzung am 15.12.2015 über das Ergebnis informiert. 

 

Die Prüfung hat zu keinen wesentlichen Einwendungen geführt.

 

Mit dem Beschluss wird die Eröffnungsbilanz Grundlage für die weitere Haushaltsführung der Stadt Altentreptow.

 

Die umfangreichen Umstellungsarbeiten auf die Doppik sind mit der Vorlage und Feststellung der Eröffnungsbilanz 2012 abgeschlossen. Die beteiligten Mitarbeiter/innen des Fachgebiets Finanzen haben durch interne Anstrengungen das Projekt eigenständig bewältigt. Im Rahmen der Bewertungen für die Eröffnungsbilanz wurden auch alle anderen Fachgebiete mit einbezogen. Die Doppikumstellung konnte dadurch ohne Einschaltung externer Berater bewerkstelligt und umgesetzt werden.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Eröffnungsbilanz der Stadt Altentreptow zum 01.01.2012 wird mit den im Anhang dargestellten Bewertungsgrundlagen unter Kenntnisnahme des Prüfberichtes der NKHR –Beratung Rostock festgestellt.

 

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Anlagen

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