Beschlussvorlage - 31/BV/117/2015
Grunddaten
- Betreff:
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Hebesatzsatzung der Gemeinde Altenhagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Altenhagen
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Entscheidung
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07.12.2015
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
In § 5 der KV M-V vom 13. Juli 2011 ist das Satzungsrecht der Gemeinden für den eigenen Wirkungskreis geregelt.
Gemäß Schreiben der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zum Haushalt 2015 wird angemerkt, dass die Hebesätze für die Grundsteuer B und die Gewerbesteuer unterhalb der ausgewiesenen durchschnittlichen Hebesätzen des Landes liegen. Das heißt unteranderem, dass die Umlagegrundlage für die Berechnung der Kreis- und Amtsumlage mit den fiktiven Hebesätzen des Landes berechnet wird und die Gemeinde für nicht erzielten Steuereinnahmen aber Kreis- und Amtsumlage zahlen muss. Liegen die Hebesätze über dem Landesdurchschnitt, werden diese Einnahmen (Differenz zum Landesdurchschnitt) zur Berechnung der Umlagegrund-lage nicht berücksichtigt.
Gemäß Haushaltserlass für das Haushaltsjahr 2016 liegt der Landesdurchschnitt für die Grundsteuer B bei 354 v.H. und bei der Gewerbesteuer bei 322 v.H.
Im Schreiben des Landkreises heißt es weiter: „Die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze muss sich an den Erfordernissen einer dauerhaft leistungsfähigen Kommune orientieren. Die Gemeinde hat keinen Ermessensspielraum mehr. Die Festsetzung bemisst sich am Defizit des Haushaltes, sofern keine anderen Möglichkeiten im Haushalt gegeben sind, die das aufgelaufene und weiter geplante Defizit decken“.
Eine Steuererhöhung bei der Grundsteuer B von 347 v.H. auf 355 v.H. würde 400 € mehr Grundsteuererträge/-einzahlungen nach sich ziehen. Im Haushaltsjahr 2015 wurden 8.900 € Gewerbesteuererträge angeordnet, erhöht man den Hebesatz auf 325 v.H., würden 500 € höhere Gewerbesteuererträge/-einzahlungen erzielt werden können. Die Erhöhung der Grundsteuer A von derzeit 300 v.H. auf 320 v.H. erhöht die Steuererträge/-einzahlungen um ca. 800 €.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,9 kB
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