07.12.2015 - 7 Hebesatzsatzung der Gemeinde Altenhagen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Mit der Hebesatzsatzung werden ab 2016

die Grundsteuer A auf 320 v.H.

die Grundsteuer B auf 355 v.H.

die Gewerbesteuer auf 325 v.H.

festgesetzt.

Die Satzung tritt zum 01.01.2016 in Kraft.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Stimmberechtigt:

5

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage