Beschlussvorlage - 31/BV/099/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Gemeinde Altenhagen für das Haushaltsjahr 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
- Einreicher:
- Gutglück, Elvira
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Altenhagen
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Entscheidung
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22.06.2015
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Sachverhalt
1. Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes M-V vom 13. Juli 2011 hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
2. Beschlussvorschlag:
Mit der Haushaltssatzung werden
- im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge auf 416.935 € ordentliche Aufwendungen auf 515.075 €
- im Finanzhaushalt ordentliche Einzahlungen auf 400.340 € ordentliche Auszahlungen auf 485.040 € Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 14.325 € Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 45.400 € Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 132.330 € Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 16.555 €
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird gemäß § 53 (3) KV M-V festgesetzt auf 154.650 €
Als Hebesätze werden beschlossen: Grundsteuer A 300 v.H.
Grundsteuer B 347 v.H.
Gewerbesteuer 307 v.H.
Mit der Haushaltssatzung werden 2,88 Vollzeitäquivalente gemäß Stellenplan beschlossen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,9 MB
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