Beschlussvorlage - 03/BV/072/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Vorhabenträger plant auf Flächen nördlich der Ortschaft Breest in der Gemeinde
Bartow, östlich der Bundesautobahn 20 die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen.
Das Plangebiet umfasst insgesamt ca. 55,9 ha.

Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungaplan Nr. 2„Solarpark Breest Nord“ wurde von der Gemeindevertretung Breest am 16.11.2022 gefasst. In der 5. Sitzung der Gemeindevertretung Bartow vom 23.04.2025 wurde die Anpassung des Geltungsbereiches beschlossen. Diese wurde zusammen mit dem Aufstellungsbeschluss am 04.07.2025 im Amtsblatt Jahrgang 21 Nr. 07/2025 bekannt gemacht.

Zwischenzeitlich hat die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit stattgefunden.

Wesentliches Ziel der Planung ist die Festsetzung der Art der Nutzung als sonstiges Sondergebiet (§ 11 Abs. 2 BauNVO) mit der Zweckbestimmung „Solarpark“ (Betriebsdauer ca. 40 Jahre).

Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung einer maximalen Grundflächenzahl von 0,65 bestimmt. Weiterhin werden Teilbereiche verschiedener maximaler Bauhöhen in Abhängigkeit von den tatsächlichen Geländehöhen festgesetzt, um die gemäß Vorhabenplanung notwendigen Modulhöhen von bis zu 4,5 m zu ermöglichen.

Im Rahmen des Umweltberichts werden Maßnahmen zur weitgehenden Vermeidung und Kompensation planbedingter Eingriffe und Auswirkungen beschrieben und im Bebauungsplan textlich bzw. zeichnerisch festgesetzt bzw. im städtebaulichen Vertrag verbindlich geregelt.

Auf der Grundlage der Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung kann im Rahmen des Umweltberichtes zusammenfassend festgestellt werden, dass planbedingte Eingriffe angemessen durch die festgelegten Kompensationsmaßnahmen kompensiert werden können.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bartow beschließt:

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 „Solarpark Breest Nord" der Gemeinde Bartow sowie die Begründung und der Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2 „Solarpark Breest Nord" der Gemeinde Bartow entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden sowie die Öffentlichkeit sind über die Veröffentlichung zu benachrichtigen.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Veröffentlichung ortsüblich bekanntzumachen.
  4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahmen der Behörden und sonstigenTräger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB einzuholen.
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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x 

nein

 

 

 

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nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

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Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Der Gemeinde Bartow entstehen keinerlei Kosten. Die Planungskosten für den vB-Plan Nr. 2 werden gemäß Kostenübernahmeerklärung vom Vorhabenträger übernommen.

 

 

 

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