Beschlussvorlage - 01/BV/328/2026

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Für den Geltungsbereich der 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 47 „Alte Gärtnerei Altentreptow“ aufgestellt werden.
In diesem Zusammenhang ist dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB folgend die Vereinbarkeit mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu prüfen. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Planungsraum als Mischgebiet dar. Das mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans formulierten Ziel zur Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Pferdehaltung und Reitsport“ lässt sich daraus nicht entwickeln.
Insofern soll für den in Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich die 20. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB erfolgen.
Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des BauGB durch die Verwaltung durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durch die Verwaltung beteiligt. Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:

1. Für den in der Anlage 1 dargestellten Änderungsbereich mit einer Größe von etwa 2 ha wird die 20. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow aufgestellt.
Planungsziel ist die Änderung der bisherigen Darstellung als Mischgebiet in die Darstellung eines sonstigen Sondergebietes „Pferdehaltung und Reitsport“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO.

2. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sollen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Der 

3. Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x 

nein

 

 

 

x 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Der Stadt Altentreptow entstehen keinerlei Kosten. Die Planungskoten der 20. Änderung des FNPs sowie des B-Plan Nr. 47 werden von dem Vorhabenträger gemäß Kostenübernahmeerklärung übernommen.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...