Beschlussvorlage - 39/BV/046/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Orrön Klein Teetzleben Agri-PV GmbH plant die Realisierung und den Betrieb einer Agri-Photovoltaikanlage, sowie eines Batteriespeichers zur Ein- und Ausspeisung von Energie in der Gemeinde Groß Teetzleben. Die beantragte PVA befindet sich im sogenannten Außenbereich. In der Regel ist die baurechtliche Zulässigkeit einer PVA im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nach §30 BauGB gegeben. Vor diesem Hintergrund hat der Betreiber einen Antrag für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan (vBP) eingereicht. Die durch die PVA in Anspruch genommene Fläche soll ca. 94 ha betragen.

Die mit der Bauleitplanung angestrebten Investitionsabsichten verfolgen das Ziel, eine kombinierte Nutzung des einbezogenen Geltungsbereiches für die landwirtschaftliche Produktion als Hauptnutzung und für die Stromproduktion mittels einer Freiflächen-Photovoltaikanlage als Sekundärnutzung planungsrechtlich zu ermöglichen.

Die Doppelnutzung einer landwirtschaftlichen Nutzfläche wird im Sinne der DIN SPEC 91434:2021-05 neben der Erhaltung der  landwirtschaftlichen Produktionsgrundlagen der Landwirte zu einer gesteigerten ökologischen und ökonomischen Landnutzungseffizienz führen.

Vorliegend beabsichtigt der Vorhabenträger in Abstimmung mit dem einbezogenen Landwirtschaftsbetrieb die Kombination der Bewirtschaftung  mit klassischem Kulturanbau nach der guten fachlichen Praxis der Landwirtschaft im Vernehmen mit der Energieerzeugung aus solarer  Strahlungsenergie als AGRI-PV-Vorhaben.

lnnerhalb des geplanten sonstigen Sondergebietes „AGRI-PV Kulturanbau" sind linienförmig aneinandergereihte Modultische geplant, deren  horizontalachse in Nord-Süd-Ausrichtung angeordnet werden. Der Reihenabstand ist mit mindestens 10,5 m so gewählt, dass eine ackerbauliche Nutzung zwischen den Modulreihen problemlos möglich ist.

Durch das zur Anwendung kommende einachsige Nachführsystem (Horizontaltracker) werden die damit beweglichen Modultische im Regelbetrieb dazu genutzt, dem Sonnenstand zu folgen und damit den Stromertrag zu optimieren.

Neben der landwirtschaftlichen Doppelnutzung und der Erzeugung solarer Strahlungsenergie soll das Vorhaben zusätzlich die Möglichkeit der  Zwischenspeicherung von Strom innerhalb eines Batteriespeichers ermöglichen.

Die Orrön Klein Teetzleben Agri-PV GmbH erfüllt die gesetzlichen Anforderungen gem. § 12 Abs. 1 BauGB und ist finanziell in der Lage, das Vorhaben und die Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen. Sie verpflichtet sich, die Kosten für die Planung (B-Plan) und die Erschließungsmaßnahmen zu tragen.

Zugleich wird der Abschluss eines Durchführungsvertrages vorbereitet. Negative finanzielle Auswirkungen sind für die Gemeinde damit nicht verbunden.

Der Geltungsbereich (Anlage 2) der geplanten Agri-PV-Anlage gestaltet sich wie folgt:

östlich von Klein Teetzleben 
südlich von Thalberg
westlich von Rottenhof und
nördlich durch den Fahrradweg Klein Teetzleben - Rottenhof begrenzt  

Katasterbezeichnung:
Gemarkung Klein Teetzleben; Flur 1; Flurstücke 169, 185, 186, 187, 188, 189, 190, 191, 192, 193, 194, 195, 196, 197, 198 199 und 203 

Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des Baugesetzbuches durch die Verwaltung durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls durch die Verwaltung oder einen beauftragten Dritten beteiligt.

lm Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen  Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der  Umweltprüfung zu äußern.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben beschließt:

1.

Dem Antrag der Orrön Klein Teetzleben Agri-PV GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) stimmt die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben zu und beschließt für die Flurstücke 169, 185, 186, 187, 188, 189, 190, 191, 192,193, 194, 195, 196, 197, 198 199 und 203 der Flur 1 der Gemarkung Klein Teetzleben die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 8 „Agri-PV-Anlage nördlich des Mühlenbachs“ der Gemeinde Groß Teetzlrbrn gemäß § 12 Absatz 1 BauGB.

2.

Mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage (Agri-PV) nach den Vorgaben der DIN SPEC 91434 als Grundlage einer kombinierten Nutzung ein und derselben Landfläche für die landwirtschaftliche Produktion als Hauptnutzung und für die Stromproduktion als Sekundärnutzung geschaffen werden. Zusätzlich soll die Errichtung eines Batteriespeichers am Vorhabenstandort als dezentraler Puffer das Stromversorgungsnetz entlasten.

3.

Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

4.

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

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Soll gesamt:

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Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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Anlagen

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